Die Akteure des Nichtmotorisierten Verkehrs
Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 18.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Bei den Akteuren des Nichtmotorisierten Verkehrs (NMV) kann zwischen den öffentlichen und den privaten Akteuren unterschieden werden. Unter öffentlichen Akteuren werden die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen verstanden. Private Akteure sind vor allem Arbeitgeber, Verkehrsunternehmen, Fußgänger, Radfahrer und Interessensverbände.
Radfahrer und Fußgänger sind durch ihre sehr starke Heterogenität charakterisiert, unter anderem hinsichtlich der Altersstrukturen und der Wegezwecke. Daraus resultieren unterschiedliche Anforderungen der Nutzer an die jeweilige Infrastruktur. Beim Fußgängerverkehr sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen besonders zu berücksichtigen.
Die gesetzlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Rad- und Fußgängerverkehrs werden von der Politik geschaffen, die damit einen großen Einfluss auf die Förderung des Nichtmotorisierten Verkehrs hat.
Mit einer nachhaltigen Radverkehrspolitik leistet der Bund Unterstützung vor allem durch die Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens und im Rahmen seiner Zuständigkeiten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 [BMVBS12q] hat der Bund die Rolle als Förderer, Moderator, Koordinator und Impulsgeber bei der Radverkehrsförderung übernommen [BMVBS12q, S. 69]. Dabei arbeiten wiederum unterschiedliche Akteure unter einer gemeinsamen Zielstellung zusammen.
Das Ziel der Interessensverbände ist eine möglichst starke Unterstützung des Rad- und Fußgängerverkehrs, zum Beispiel in Form von Infrastrukturmaßnahmen, steuerlichen Anreizen oder Ähnlichem [BMVBW04g; BMVBW02c].
Zu diesen Interessensverbänden gehören insbesondere der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Fachverband Fußverkehr (FUSS e. V.). Sie engagieren sich unter anderem in der Publikation von Planungs- und Entwurfsempfehlungen (zum Beispiel zur Wegweisung), die teilweise auch in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden erarbeitet werden.
Die Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen (FGSV) sind nicht zwingend verbindlich, werden jedoch bei Rechtsgutachten als Stand der Technik herangezogen und beeinflussen so entscheidend die Umsetzungspraxis von Anlagen des Nichtmotorisierten Verkehrs [FGSV02c, ERA10].
Der klassische Nichtmotorisierte Verkehr wird durch Nutzer und Lobbygruppen neuer Fortbewegungsmittel wie Inline-Skates, Roller, Solowheel, E-Scooter oder Segway ergänzt. Diese erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dementsprechend werden die Rahmenbedingungen für ihre Nutzung im Verkehrsraum zunehmend gesetzlich geregelt.