Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Verbünde
Erstellt am: 06.09.2023 | Stand des Wissens: 06.09.2023
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Für die Akteure des öffentlichen Personenverkehrs ist die wachsende Bedeutung des Freizeitverkehrs von hoher Relevanz. Allerdings sind ihre Zuständigkeiten unterschiedlich verteilt.
Aufgabenträgern obliegt vor allem die Entwicklung von Nahverkehrsplänen, deren Gewährleistung mit Hilfe von Vergabeverfahren und Verträgen oder Dienstleistungsaufträgen an Verkehrsunternehmen und die Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Linienverkehre. Für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr sind in dieser Funktion Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt die Verantwortung bei den Landesebenen, die sie jedoch meist an Landesgesellschaften, Verbünde und Zweckverbände delegieren [FGSV21]. Leistungen im Personenfernverkehr werden in Deutschland demgegenüber eigenwirtschaftlich erbracht.
Verkehrsunternehmen gestalten die Planungen der Verkehrsträger aus und setzen sie in konkrete Fahrpläne, Tarife und Servicestrukturen um. Je nachdem, ob es sich um Unternehmen handelt, die ihre Genehmigungen und Aufträge über einen Wettbewerb per Direktvergabe oder nach Abgabe eines eigenwirtschaftlichen Angebots erhalten haben, können die Arbeitsstrukturen und Zuständigkeiten variieren. Eine gesonderte Rolle nehmen Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften ein. Es gibt solche, die eher Aufgabenträgerfunktionen bündeln, aber auch jene, die überwiegend als Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen agieren [FGSV21].
Die folgende Grafik fasst das Aufgabenspektrum von und die Wechselwirkungen zwischen Aufgabenträgern, Verbünden und Verkehrsunternehmen zusammen:
Ziel der Aufgabenträger ist, den öffentlichen Verkehr für alle Nutzer und Nutzerinnen bezahlbar und so attraktiv wie möglich zu gestalten. Defizite bestehent vor allem im Verwaltungsgrenzen überschreitenden Verkehr. Landkreis- und Bundeslandgrenzen markieren meist auch die Grenzen öffentlicher Verkehrsträger. Damit sind die Netze und Fahrtakte der einzelnen Verkehrsverbünde oft nicht aufeinander abgestimmt und ermöglichen keine Anschlussbeziehungen. Das schränkt nicht nur die touristische Bewegungsfreiheit ein [LoMe13].
Verkehrsverbünde arbeiten mit Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern zusammen, um attraktive Angebote zu schaffen und den Verkehr zu optimieren. In diesem Rahmen haben sie eine koordinierte und effiziente Verkehrsplanung auch für den Freizeitverkehr sicherzustellen.
Aufgabe der Verkehrsunternehmen ist es, die Bedarfe ihrer Fahrgäste zu decken, um die Auslastung der Verkehrsmittel und damit die Effizienz des Betriebs zu erhöhen [FGSV21]. Eine Erhöhung der Verkehrsleistungen im ländlichen Raum außerhalb des Schüler- und Berufsverkehrs sowie an Wochenenden würde es Reisenden ermöglichen, touristische Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Häufig fehlt jedoch für eine Ausweitung der Angebote im öffentlichen Nahverkehr (ÖV) die Argumentationsgrundlage. Solange Tourismusorganisationen auf regionaler Ebene ungedeckte Bedarfe für höhere Verkehrsleistungen nicht nachweisen oder zumindest abschätzen und damit nicht quantifizieren können, sind ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen schwer von der Schaffung eines besseren Angebots zu überzeugen. [UBA19v]. Beide sollten nach Abwägung ihrer Belange und Ziele noch stärker konkrete Angebote oder zusätzliche Beförderungskapazitäten für die touristische Mobilität vor Ort initiieren, planen und konzipieren, auch wenn die Chancen auf die Erzielung nennenswerter Deckungsbeiträge oder gar Gewinne nicht allzu groß sind [DWIF17].