Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Luftverkehrsmarkt
Erstellt am: 29.08.2023 | Stand des Wissens: 29.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Eine Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf alle Verkehrszweige. Die COVID-19-Pandemie wurde am 30. Januar 2020 von der WHO als PHEIC (Public Health Emergency of International Concern) eingestuft und mehr als drei Jahre später wurde dieser Status am 05. März 2023 letztlich aufgehoben [WHO23]. In diesem Zeitraum hat die COVID-19-Pandemie als beispielloses Extremereignis für drastische Einbrüche im Luftverkehrsmarkt gesorgt, von denen sich dieser im Jahr 2023 immer noch nicht vollständig erholt hat [ADV23]. Reisebeschränkungen, Lockdowns und Quarantänemaßnahmen haben zu einem massiven Rückgang des Passagierverkehrs und zu erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen für Fluggesellschaften, Flughäfen und andere Akteure in der Branche geführt.
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie waren vor allem die Passagierflüge durch die staatlichen Maßnahmen betroffen. Im April 2020 sank die Zahl der Fluggäste an deutschen Flughäfen auf unter 300.000, was ein Minus von fast 99 Prozent gegenüber dem April des Vorjahres bedeutete. Die Anzahl an Starts und Landungen ist um fast 89 Prozent im Vergleich zum Vorjahresniveau eingebrochen [ADV23a]. Im April 2023 lag das Passagieraufkommen bei ungefähr 75 Prozent des Vorkrisenniveaus, wobei eine kontinuierliche Erholung in diesem Bereich zu erkennen ist [ADV23]. In Abbildung 1 ist exemplarisch das Passagieraufkommen am Flughafen München dargestellt.
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie waren vor allem die Passagierflüge durch die staatlichen Maßnahmen betroffen. Im April 2020 sank die Zahl der Fluggäste an deutschen Flughäfen auf unter 300.000, was ein Minus von fast 99 Prozent gegenüber dem April des Vorjahres bedeutete. Die Anzahl an Starts und Landungen ist um fast 89 Prozent im Vergleich zum Vorjahresniveau eingebrochen [ADV23a]. Im April 2023 lag das Passagieraufkommen bei ungefähr 75 Prozent des Vorkrisenniveaus, wobei eine kontinuierliche Erholung in diesem Bereich zu erkennen ist [ADV23]. In Abbildung 1 ist exemplarisch das Passagieraufkommen am Flughafen München dargestellt.
![Abb. 1: Monatliche Anzahl der Passagiere am Flughafen München, November 2019 bis April 2023 [Eintrag-Id:552690] Monatliche Anzahl Passagiere Muenchen.png](/servlet/is/574737/Monatliche%20Anzahl%20Passagiere%20Muenchen.png)
![Abb. 2: Cargoverkehr in Deutschland im Zeitraum vom Januar 2020 bis Dezember 2022 (An- und Ab-flüge) [Eintrag-Id:572202] Cargoverkehr Deutschland.png](/servlet/is/574737/Cargoverkehr%20Deutschland.png)
Die Reduzierung der Betriebszeiten an Flughäfen und das Streichen zahlreicher Flüge hatte nicht nur Auswirkungen auf die Fluggäste sondern auch auf die Beschäftigten der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften. Viele Angestellte, darunter Sicherheitspersonal, Bodenpersonal, Servicekräfte und Verwaltungspersonal, wurden entweder entlassen oder orientierten sich neu. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass im Jahr 2022 ungefähr 7.200 Fachkräfte an deutschen Flughäfen fehlten, sodass viele Flüge aufgrund von fehlendem Personal entweder mit starker Verspätung gestartet sind oder komplett gestrichen wurden [IW22].
Weltweit wurden staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Hilfspakete bereitgestellt, um Airlines und Flughafenbetreiber während der Krise finanziell zu stabilisieren. Die deutsche Bundesregierung hat ein Rettungspaket in Höhe von neun Milliarden Euro für die Lufthansa aufgesetzt. Es umfasste sowohl staatliche Kredite als auch den Erwerb von Unternehmensanteilen [BURE20a]. Die Unterstützungsmaßnahmen waren allerdings umstritten, sodass das Gericht der europäischen Union diese Milliardenhilfe für nichtig erklärt hat [ZDF23]. Ein weiteres internationales Beispiel ist das Corona-Hilfspaket für Air France-KLM, welches Staatskredite und staatlichen Garantien in Milliardenhöhe von der französischen und niederländischen Regierung umfasste [AIRL20]. Auch in den USA wurden durch das Payroll Support Program in der gesamten Luftfahrtindustrie finanzielle Unterstützungsleistungen ermöglicht, wobei die Unternehmen verpflichtet waren, Finanzinstrumente wie Schuldscheine, Garantien oder Vorzugsaktien als angemessene Kompensation vorzulegen [USDT21].