Forschungsinformationssystem des BMVI

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Für den ÖPNV Potenziale von Freizeitverkehr und Tourismus nutzen
Das Beispiel der Freizeitlinien des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg

Erstellt am: 20.07.2023
Autoren:   Burmeister, Jürgen
Erscheinungsjahr / -datum:   2016
Veröffentlicht in:   DER NAHVERKEHR
Ausgabe / Auflage:   7-8/2016
Verlag / Ort:   DVV Media, Hamburg
Seiten:   16-19
Zitiert als:   [DNV16a]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?573792

Gedruckt am Sonntag, 2. Juni 2024 12:20:29