Maßnahmen zur Ertüchtigung des Lastenfahrrads in der gewerblichen Nutzung
Erstellt am: 30.06.2023 | Stand des Wissens: 07.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Eine Befragung von potenziellen Nutzenden von Lastenrädern zeigt, dass ein gesteigertes Interesse an der gewerblichen Nutzung von Lastenfahrrädern von Pull- und Push-Faktoren abhängt (siehe Abbildung 1). Pull-Faktoren, die durch die Nutzenden gewünscht werden, beziehen sich dabei auf die Senkung der Anschaffungskosten oder den Kostenausgleich durch Kaufprämien. Auch die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur spielt eine Rolle. Die Minderung bestehender Nutzungsvorteile von konventionellen Fahrzeugen, wie beispielsweise der Erweiterung von Fahrverboten, die Erhöhung der Kraftstoffkosten oder die Reduzierung von Park- und Haltemöglichkeiten sind Push-Faktoren, die eine Nutzung von Lastenfahrrädern zusätzlich attraktiv machen [Grub21a
![Abb. 1: Push- und Pull-Faktoren für die gewerbliche Nutzung von Lastenfahrrädern
[Eintrag-Id:571916] Push und Pull Faktoren.png](/servlet/is/572844/Push%20und%20Pull%20Faktoren.png)
Dem Bund, den Kommunen und den lokalen Behörden kommt somit eine wichtige Rolle bei der Schaffung von geeigneten Bedingungen und Anreizen für die gewerbliche Nutzung von Lastenfahrrädern zu [Schliw15]. Um dieser Rolle gerecht zu werden, werden insbesondere Förderprogramme entwickelt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der E-Lastenrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Anschaffung von neuen E-Lastenfahrrädern und -anhängern für den Lastenverkehr [BAFA24]. Das Förderprogramm ist auf Unternehmen, Kommunen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände beschränkt und schließt Privatpersonen aus. Die beschafften Lastenfahrräder müssen den Anforderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) entsprechen und eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen [BAFA 22]. Es gibt jedoch auch auf kommunaler Ebene oder durch Organisation, wie Aktion Mensch, Förderungen für Privatpersonen im Rahmen von 600 bis 1.000 Euro [Fowl23]. Das Förderprogramm ist im Februar 2024 ausgelaufen. Derzeit erfolgt die Prüfung des weiteren Umgangs mit der Förderrichtlinie durch die Bundesregierung [BAFA24].
Die Förderrichtlinie Städtische Logistik des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, unterstützt Maßnahmen zur Erstellung städtischer Logistikkonzepte, zur Erstellung von Machbarkeitsstudien sowie zur Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik [LNC20]. Zentrale Themen sind Elektromobilität, alternative Kraftstoffe sowie der Einsatz von Fahrrädern in städtischen Gebieten und Ballungsräumen [BMDV24k]. Kommunen und Landkreise sollen mit der Förderrichtlinie die Möglichkeit erhalten, den Einsatz von Lösungen für die städtische Logistik, wie beispielsweise den Einsatz von Mikro-Hubs, zu entwickeln und zu erproben. Dem Förderaufruf aus dem Jahr 2019 folgte ein zweiter Aufruf im Jahr 2020 [LNC20].
Im März 2021 trat außerdem die neue Förderrichtlinie für E-Lastenräder und Mikro-Hubs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Kraft. Die Förderrichtlinie soll Unternehmen dabei unterstützen, auf klimafreundliche und eine zukunftsfähige Logistik umzusteigen. Gefördert werden unter anderem Logistik-Unternehmen, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen, Baumärkte und Lieferdienste. Die Förderung für E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) umfasst 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal begrenzt auf 2.500 Euro. Die gewerbliche Nutzung der Lastenräder muss im Rahmen der Förderrichtlinie nachgewiesen werden [BMUV21b].
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der E-Lastenrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Anschaffung von neuen E-Lastenfahrrädern und -anhängern für den Lastenverkehr [BAFA24]. Das Förderprogramm ist auf Unternehmen, Kommunen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände beschränkt und schließt Privatpersonen aus. Die beschafften Lastenfahrräder müssen den Anforderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) entsprechen und eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen [BAFA 22]. Es gibt jedoch auch auf kommunaler Ebene oder durch Organisation, wie Aktion Mensch, Förderungen für Privatpersonen im Rahmen von 600 bis 1.000 Euro [Fowl23]. Das Förderprogramm ist im Februar 2024 ausgelaufen. Derzeit erfolgt die Prüfung des weiteren Umgangs mit der Förderrichtlinie durch die Bundesregierung [BAFA24].
Die Förderrichtlinie Städtische Logistik des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, unterstützt Maßnahmen zur Erstellung städtischer Logistikkonzepte, zur Erstellung von Machbarkeitsstudien sowie zur Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik [LNC20]. Zentrale Themen sind Elektromobilität, alternative Kraftstoffe sowie der Einsatz von Fahrrädern in städtischen Gebieten und Ballungsräumen [BMDV24k]. Kommunen und Landkreise sollen mit der Förderrichtlinie die Möglichkeit erhalten, den Einsatz von Lösungen für die städtische Logistik, wie beispielsweise den Einsatz von Mikro-Hubs, zu entwickeln und zu erproben. Dem Förderaufruf aus dem Jahr 2019 folgte ein zweiter Aufruf im Jahr 2020 [LNC20].
Im März 2021 trat außerdem die neue Förderrichtlinie für E-Lastenräder und Mikro-Hubs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Kraft. Die Förderrichtlinie soll Unternehmen dabei unterstützen, auf klimafreundliche und eine zukunftsfähige Logistik umzusteigen. Gefördert werden unter anderem Logistik-Unternehmen, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen, Baumärkte und Lieferdienste. Die Förderung für E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) umfasst 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal begrenzt auf 2.500 Euro. Die gewerbliche Nutzung der Lastenräder muss im Rahmen der Förderrichtlinie nachgewiesen werden [BMUV21b].
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert darüber hinaus mit dem Programm Klimaschutz durch Radverkehr seit dem Jahr 2016 den Ausbau und die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Deutschland. Der Förderumfang wurden im Jahr 2020 aufgestockt, sodass kommunale Projekte mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Bei finanzschwachen Kommunen werden bis 90 Prozent der Kosten getragen. Hierbei wird auf die Schaffung attraktiver Angebote für den Radverkehr insgesamt und somit auch für den gewerblichen Lastenradverkehr abgezielt. Bereits zwischen den Jahren 2016 und 2020 wurden 78 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von mehr als 128 Millionen Euro gefördert. Hierbei handelt es sich unter anderem um unversiegelte Radwege oder Fahrradparkhäuser mit LED-Beleuchtung [BMUV20b].
Um die Attraktivität der Fahrradlogistik darüber hinaus im Sinne der Push-Faktoren weiter zu fördern, können städtebauliche Maßnahmen in Form von verkehrsregelnden Anordnungen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Einschränkung des Durchgangsverkehrs während des Tages sowie Umwelt- oder Lieferfristenbeschränkungen [Lenz13, Schliw15]. In Deutschland befinden sich solche Konzepte jedoch nur im begrenzten Maße in der Umsetzung.