Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
Erstellt am: 21.03.2023 | Stand des Wissens: 21.03.2023
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Zitiert als: | [EmoGa] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Bundesregieerung | |
Datum des Inkrafttretens: | 2015/06/12 |
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) setzt Anreize für den Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität durch Förderung von Elektrofahrzeugen im Vekehr. Das Gesetz dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Vorzüge wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen.