Förderprogramme
Erstellt am: 24.02.2023 | Stand des Wissens: 24.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) hat die Bundesregierung ressortübergreifend einen kohärenten Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und die Weiterverwendung von Wasserstoff geschaffen. Neben der Etablierung von Wasserstofftechnologien als Kernelement der Energiewende sind sowohl die Schaffung von regulatorischen Voraussetzungen für den Markthochlauf als auch die Forcierung von Forschung und Entwicklung und der Technologieexport rund um innovative Wasserstofftechnologien wesentliche Ziele der NWS. Die Mittelplanung beläuft sich auf sieben Milliarden Euro national und weitere zwei Milliarden Euro international [BMWi20b].
In der NWS wurden 38 konkrete Maßnahmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg definiert. In der ersten Phase der NWS (Aktionsplan) sollen diese Maßnahmen bis zum Jahr 2023 den Markthochlauf starten und Grundlagen für einen funktionierenden Heimatmarkt anstoßen. In der zweiten Phase sollen ab 2024 bis zum Jahr 2030 der Heimatmarkt sowie der Markthochlauf gestärkt werden. Von den 38 Maßnahmen beziehen sich neun explizit auf den Verkehrssektor diesem Sektor werden somit die meisten Einzelmaßnahmen zugeschrieben. Weitere drei Maßnahmen adressieren zusätzlich Infrastruktur und Versorgung.
In der Maßnahme 6 der NWS werden die Fördermaßnahmen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP), in welchem die Bundesregierung seit 2006 die Marktvorbereitung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fördert [NOW22a] , fortgesetzt und zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bis 2023 geschaffen. Es wird die technologieoffene Marktaktivierung zur Unterstützung von Investitionen in Wasserstoffnutzfahrzeuge, Binnen- und Küstenschifffahrt, Pkw in Flottenanwendungen) gefördert. Im HyLand-Programm aus dem Jahr 2019 werden in einem dreistufigen Ansatz die Erstellung, Verfeinerung und Umsetzung integrierter regionaler Wasserstoff-Konzepte gefördert. Im September 2021 wurde in einer zweiten Runde die Auswahl von Regionen verkündet. Weiterhin sollen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit dem Ziel weiterer Kostenreduktion, beispielsweise im Bereich Nutzfahrzeuge, gefördert werden. Ein koordinierter Aufbau einer bedarfsgerechten Tankinfrastruktur zur Versorgung der Fahrzeuge, auch im schweren Straßengüterverkehr, im öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr wird zudem in Maßnahme 8 adressiert. Der EKF enthält hierfür über alle alternativen Technologien bis zum Jahr 2023 3,4 Milliarden Euro. Ebenfalls wird der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Zulieferindustrie für Brennstoffzellensysteme unterstützt (Maßnahme 10) [BMWi20b].
Auf Ebene der europäischen Union (EU) will die Bundesregierung Investitionen in Forschung, Entwicklung und Demonstration von grünem Wasserstoff stärken. Eine Option dafür ist die Schaffung eines neuen Important Project of Common European Interest (IPCEI) ein gemeinsames Projekt mit anderen EU-Mitgliedsstaaten für den Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme (Maßnahme 31). Das Bundesverkehrsministerium ist dabei für potenzielle IPCEI-Projekte mit Verkehrsbezug verantwortlich [BMWi20b].
Die Fördermaßnahmen des Bundesverkehrsministeriums erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Eine Übersicht über alle Förderbereiche ist in Abbildung 14 dargestellt.
Abb. 1: Förderungen des Verkehrsministeriums von Wasserstoff im Verkehr [BMDV21e] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Die Fördermaßnahmen des Bundesverkehrsministeriums erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Eine Übersicht über alle Förderbereiche ist in Abbildung 14 dargestellt.
![Abb. 1: Förderungen des Verkehrsministeriums von Wasserstoff im Verkehr [Eintrag-Id:567035] foerderung wasserstoff.jpg](/servlet/is/567679/foerderung%20wasserstoff.jpg)