Interessensgruppen in Seehäfen
Erstellt am: 18.01.2023 | Stand des Wissens: 30.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Um Seehäfen zu betreiben und dem Wettbewerb standhalten zu können, ist die (Zusammen-)Arbeit vieler, teilweise diverser Akteure notwendig. Neben den Bundesländern und Kommunen, Hafenbehörden und -verbänden zählen ebenso maritime Dienstleister für die Schiffe sowie Akteure für den Umschlag und Weitertransport von Gütern zu den in Seehäfen ansässigen Akteursgruppen [KPB18].
Dabei werden Vorgaben für den Hafenbetrieb in erster Instanz durch die Politik vorgegeben. Dies erfolgt sowohl national als auch im Rahmen der Europäischen Union (EU).
Als Beispiele für in Deutschland geltende Vorgaben sind zu nennen:
Dabei werden Vorgaben für den Hafenbetrieb in erster Instanz durch die Politik vorgegeben. Dies erfolgt sowohl national als auch im Rahmen der Europäischen Union (EU).
Als Beispiele für in Deutschland geltende Vorgaben sind zu nennen:
- Nationaler Masterplan Maritime Technologien [BMWi11f].
- Entwicklungsplan Meer Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik [BMVBS11t].
- Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen [BReg15 ].
Als Beispiele für EU-Vorgaben sind zu nennen:
- Mitteilung der Europäischen Kommission: Strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018 [EuKom09a].
- Blue Belt a single transport area for EU shipping (zur Vereinfachung von zum Beispiel Zollformalitäten für den Schiffsverkehr innerhalb der Europäischen Union [EU13b].
- Verordnung (EU) 2017/352 (Definiert die Anforderungen an Hafenbetreiber für die Erbringung von Hafendiensten) [EC21].
Zwischen den Akteursgruppen, die sich aus einer Vielzahl öffentlicher und privater Akteure mit teils überlappenden und teils widersprüchlichen Interessen zusammensetzen, besteht ein dichtes Geflecht aus wirtschaftlichen Beziehungen. Dabei ergeben sich auch immer wieder Spannungsfelder zwischen privatwirtschaftlichen und staatlich gelenkten Unternehmen im Bereich der Seehäfen.