Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Erstellt am: 06.01.2023 | Stand des Wissens: 06.01.2023
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Zitiert als: | [EU 2018/2001] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | EU-Länder | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32% zu erhöhen. Sie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens leisten.
Die Bestimmungen der Richtlinie mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32% zu erhöhen. Sie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens leisten.
Die Bestimmungen der Richtlinie mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.