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Verkehrssicherheit als Querschnittsaufgabe

Erstellt am: 16.09.2022 | Stand des Wissens: 27.02.2025

Synthesebericht gehört zu:

Verkehrssicherheit als Querschnittsaufgabe erfordert eine integrative Betrachtung und Umsetzung über verschiedene gesellschaftliche und politische Bereiche hinweg. Sie ist nicht allein Aufgabe der Verkehrsplanung oder des Verkehrsrechts, sondern erfordert eine enge Zusammenarbeit von Akteuren der Stadtplanung, der Bildungseinrichtungen, des Gesundheitswesens, privater Institutionen und der Gesellschafft im Allgemeinen.
Mit der Verabschiedung des Verkehrssicherheitsprogramms 2021-2030 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) klargestellt, dass das Ziel Vision Zero im föderalen System nicht allein durch Maßnahmen des Bundes erreicht werden kann. Dies spiegelt sich auch in der Etablierung des Paktes für die Verkehrssicherheit wider, durch den Verkehrssicherheit als Querschnittsaufgabe verstanden wird [BMVI20be, S. 3]. Im Rahmen der Vision Zero wird das Ziel verfolgt, durch ein umfassendes Aktionsprogramm alle Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu vermeiden. Das Konzept basiert auf einer interdisziplinären Zusammenarbeit in den Bereichen Infrastruktur, Fahrzeugtechnik, Gesetzgebung und Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden. Zentrale Akteure wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), Verkehrsbehörden und Bildungseinrichtungen verbindet ein gemeinsames Ziel: die Verbesserung des individuellen Verkehrsverhaltens und der Verkehrsverhältnisse insgesamt.
Ein wesentliches Element der Vision Zero Strategie ist die geteilte Verantwortung für die Verkehrssicherheit zwischen Verkehrsteilnehmern, Verwaltung, Gesetzgeber, politischen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie privaten Akteuren einschließlich Verbänden, Industrie und Forschung. Die verschiedenen Handlungsebenen ergänzen sich und schließen Lücken in den Verantwortungsbereichen der jeweils anderen Akteure. Aus dieser geteilten Verantwortung ergibt sich eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten zur Förderung der Verkehrssicherheit sowie eine stärkere gesellschaftliche Verankerung entsprechender Maßnahmen [BMVI20be, S. 3].
Der Bund übernimmt dabei die zentrale Rolle als Akteur, Initiator und Koordinator und ist für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie für die Straßeninfrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Länder und Kommunen sind vor allem für die Überwachung, die Verkehrserziehung und die örtliche Straßeninfrastruktur zuständig, während die Industrie technische Innovationen vorantreibt. Verbände und andere Akteure fördern die Integration von Verkehrssicherheitsaspekten in ihre Interessengruppen und setzen sich für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in ihren Organisationen ein [BMVI20be].
Der integrative Ansatz zeigt sich in verschiedenen Maßnahmen, die sowohl auf höhere Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und Straßen als auch auf Bildungsinitiativen und Sensibilisierungskampagnen abzielen. Regulatorische Maßnahmen wie verschärfte Vorschriften und Kontrollen sollen sicheres Verhalten fördern, während infrastrukturelle Anpassungen wie der Ausbau fehlerverzeihender Straßen darauf abzielen, menschliches Fehlverhalten und dessen Folgen zu minimieren.
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vision Zero als strategisches Ziel der Verkehrssicherheit: Herausforderungen Mensch und Gesellschaft (Stand des Wissens: 27.02.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?579780
Literatur
[BMVI20be] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland 2021-2030, 2020
Glossar
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?557263

Gedruckt am Donnerstag, 3. April 2025 13:45:08