Verkehrsunfallprävention
Erstellt am: 16.09.2022 | Stand des Wissens: 27.02.2025
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Die Verkehrsunfallprävention stellt, insbesondere im Hinblick auf die gezielte Beeinflussung menschlichen Verhaltens, einen zentralen Baustein zur Steigerung der Verkehrssicherheit dar. Durch die Kombination präventiver Infrastrukturplanung, gezielter Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen, technologischer Unterstützung sowie konsequenter Überwachung und Ahndung bietet sich ein umfassendes Instrumentarium, das auf verschiedene Verhaltensfaktoren und Risikopotenziale zugeschnitten ist. Die Prävention ist demnach keine isolierte Maßnahme, sondern entfaltet ihre Wirksamkeit durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Ansätze, die individuelle Verhaltensweisen, technologische Innovationen und ordnungspolitische Maßnahmen integrieren.
Die Akzeptanz von Verkehrsregeln ist entscheidend für deren Befolgung, da Verkehrsteilnehmende die Regeln nicht nur kennen, sondern auch akzeptieren und motiviert sein müssen, diese einzuhalten. Hierbei wird Regelkonformität in äußere und innere Regelkonformität unterteilt. Die äußere Regelkonformität beschreibt das Befolgen von Regeln zur Vermeidung von Sanktionen, ohne die dahinterstehenden Ziele zu akzeptieren. Die Regelbefolgung beruht hierbei auf der Angst vor negativen Konsequenzen. Innere Regelkonformität hingegen bedeutet, dass Menschen Regeln einhalten, weil sie deren Wert anerkennen oder verinnerlicht haben. Diese Form der Regelkonformität gilt es im Rahmen der Verkehrsunfallprävention zu fördern, da sie nachhaltiger wirkt als reine Angst vor Sanktionen.
In Bezug auf Möglichkeiten zur Verhaltensbeeinflussung wird zwischen deskriptiven und injunktiven Normen unterschieden. Deskriptive Normen spiegeln das tatsächliche Verhalten innerhalb einer Gesellschaft oder Gruppe wider und motivieren zur Verhaltensanpassung, wenn das positive Verhalten der Mehrheit kommuniziert wird. Beispielsweise kann die Mitteilung, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, zu einer höheren Anpassungsbereitschaft führen [DVR19b, S. 13]. Die Art der Darstellung dieser deskriptiven Normen in den Medien hat erheblichen Einfluss: Wenn regelwidriges Verhalten als weit verbreitet dargestellt wird, sinkt oft die Bereitschaft zur Regelbefolgung. Stattdessen sollte der Anteil regelkonformen Verhaltens hervorgehoben und die Befolgung durch die Mehrheit betont werden, um eine positive Orientierung an der Mehrheit zu fördern [GDV11b, S. 111].
Injunktive Normen beziehen sich hingegen auf moralische Erwartungen und gesellschaftliche Werte. Im Straßenverkehr existieren kodifizierte Regeln, die jedoch häufig von informellen Normen abweichen. Ein Beispiel für ein erfolgreiches Zusammenspiel rechtlicher und sozialer Normen ist die veränderte gesellschaftliche Bewertung von Alkohol am Steuer, das heute als inakzeptabel gilt. Medien tragen maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Regeln bei, indem sie Normen und Werte prägen, welche wiederum die Akzeptanz individueller und sozialer Normen beeinflussen.
Gewohnheiten im Straßenverkehr entstehen durch Erfahrungen, die mit positiven oder negativen Konsequenzen verknüpft sind. Im Straßenverkehr sind die Bedingungen zur Entwicklung sicherheitsförderlicher Gewohnheiten oft ungünstig, da riskantes Verhalten etwa schnelles Vorankommen häufig als vorteilhaft wahrgenommen wird. Negative Konsequenzen wie Unfälle oder Strafzettel werden dagegen selten mit dem Verhalten in Verbindung gebracht. Regelkonformes Verhalten, insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, kann zudem durch negatives Feedback wie Hupen oder Überholmanöver sanktioniert werden. Um diesen ungünstigen Bedingungen entgegenzuwirken, sind Maßnahmen erforderlich, die regelkonformes Verhalten positiv verstärken und gleichzeitig die Verstärker für riskantes Verhalten reduzieren. Dadurch lassen sich gefährliche Gewohnheiten abbauen und bei Fahranfängern von vornherein verhindern [GDV11b, S. 113].
Eine gesteigerte Regelakzeptanz kann die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen, da diese nicht allein durch repressives Vorgehen erreicht werden kann [DVR19b, S. 13]. Der Bund sieht im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2021-2030 Potenziale in einem rücksichtsvolleren und verkehrssichereren Verhalten und plant, hierfür zielgruppenspezifische Ansprechformen einzusetzen.
Besondere Bedeutung kommt dem Handlungsfeld Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu. Für die flächendeckende Verbreitung verkehrserzieherischer Inhalte sind Kindergärten und Schulen zentrale Schnittstellen, welche die Vorbildfunktion der Eltern ergänzen. Der Bund plant, auch zukünftig Kampagnen zur altersgerechten Verkehrserziehung finanziell und inhaltlich zu unterstützen [BMVI21af, S. 45].
Ein Beispiel für die Zielgruppenansprache sind junge Fahrerinnen und Fahrer, die trotz eines erheblich gesunkenen fahrleistungsbezogenen Unfallrisikos im Zeitraum 20102020 weiterhin die höchste Unfallhäufigkeit aufweisen. Ursachen hierfür sind zum einen die geringe Fahrerfahrung, zum anderen die höhere Risikobereitschaft im Vergleich zu älteren Fahrern. In einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden für diese Zielgruppe Maßnahmen zur Verringerung des Unfallrisikos in der Hochrisikophase vorgeschlagen:
- Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre
- Reduktion der Probezeit auf maximal zwölf Monate bei freiwilliger Teilnahme an qualifizierten Maßnahmen, wie begleitetes Fahren ab 17 Jahren oder edukativen Programmen
- Einführung des begleiteten Fahrens für über 18-Jährige
- Fortlaufende wissenschaftliche Weiterentwicklung der Fahrausbildung und Vorbereitung von Fahranfängern
- Erweiterung des Alkoholverbots auf Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren
Darüber hinaus sind auch weitere Bevölkerungsgruppen durch Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention gezielt anzusprechen. Dabei spielen Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit durch Institutionen wie den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Verkehrswacht und die Polizei eine bedeutende Rolle [BMVI21af, S. 45].