Ordnungsrecht zur Einhaltung und Kontrolle von Verkehrsvorschriften
Erstellt am: 16.09.2022 | Stand des Wissens: 27.02.2025
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Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen spielen eine zentrale Rolle für die Durchsetzung von Verkehrssicherheitszielen, indem sie sicherstellt, dass Verkehrsvorschriften durchgesetzt und kontrolliert werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden mittels rechtlicher und regulatorischer Eingriffe zu steuern und zu disziplinieren. Die Einhaltung und Kontrolle dieser Vorschriften stellt eine zentrale Methode dar, um die Auswirkungen menschlicher Fehler im Straßenverkehr zu minimieren und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen [DVR19b, S. 11]. Eine effektive Ordnungspolitik im Bereich der Verkehrssicherheit umfasst dabei sowohl die Formulierung und Anpassung angemessener Rechtsnormen als auch deren konsequente Überwachung und Ahndung von Verstößen.
Wesentliche Elemente ordnungsrechtlicher Maßnahmen sind die Festlegung und Durchsetzung von Vorschriften wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Abstandsregeln sowie Alkohol- und Drogenverbote im Straßenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch regelmäßige, flächendeckende Kontrollen durch Polizeibehörden und den Einsatz automatisierter Systeme, darunter Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung, sichergestellt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, potenzielle Risiken im Straßenverkehr zu reduzieren und die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle zu verringern.
Die Effektivität ordnungsrechtlicher Maßnahmen hängt stark von der gesellschaftlichen Akzeptanz der Vorschriften sowie von der Transparenz und Verhältnismäßigkeit der Kontrollen ab. Das European Transport Safety Council (ETSC) schätzt, dass durch Einhaltung der Regeln bis zu 50 Prozent der Verkehrsunfälle vermieden werden könnten [ETSC99, S. 42]. Da die freiwillige Befolgung von Verkehrsvorschriften jedoch nicht garantiert ist, wird die Verkehrssicherheit zusätzlich durch verstärkte Kontrollen gewährleistet [DVR19b, S. 12]. Studien belegen, dass eine verstärkte Verkehrsüberwachung die Regelbefolgung erhöht: Je intensiver die Überwachung, desto höher die Befolgung der Vorschriften. Hierbei wird zwischen Spezialprävention, die sich auf das Erkennen und Bestrafen von Verstößen konzentriert, und Generalprävention, die durch Abschreckung die Regelbefolgung fördern soll, unterschieden [DVR19b, S. 12]. Die konsequente Durchsetzung der Vorschriften trägt somit nicht nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, sondern verhindert auch gefährdende Verhaltensweisen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Ablenkung durch Mobilgeräte während der Fahrt.
Im Mittelpunkt steht die generalpräventive Wirkung, die auf eine flächendeckende Regelbefolgung abzielt. Diese abschreckende Wirkung basiert auf der Überzeugung in der Bevölkerung, dass Verkehrsgesetze überwacht werden und bei Verstößen eine reale Gefahr der Entdeckung und Bestrafung besteht [BMDV10, S. 39].
Die Effekte von Sanktionsschwere und Sanktionswahrscheinlichkeit auf das Verhalten sind multiplikativ. So wird eine hohe Strafe allein nicht abschreckend wirken, wenn die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering ist; umgekehrt hat eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit nur eine abschreckende Wirkung, wenn mit bedeutenden Sanktionen zu rechnen ist. Für das Verhalten sind häufig die subjektiven Wahrnehmungen der Betroffenen relevanter als objektive Umstände wie die tatsächliche Überwachungsintensität oder Sanktionshöhe. So können Geldstrafen je nach Einkommen unterschiedlich wahrgenommen werden, was wiederum ihre disziplinierende Wirkung beeinflusst [BaSt97a, S. 33].
Die subjektiv als gering empfundene Sanktionshärte, insbesondere bei leichten Geschwindigkeitsverstößen, führt häufig dazu, dass solche Verstöße als weniger schwerwiegend oder gar als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Niedrige Strafen für sozial akzeptierte Verstöße können zudem zu sogenannten Crowding-Out-Phänomenen führen, bei denen Verstöße bewusst in Kauf genommen und durch die Zahlung der Strafen als akzeptabel legitimiert werden.
Ein bedeutendes Problem der Verkehrsüberwachung ist die häufig verzögerte Bestrafung, die jedoch entscheidend für den Lernprozess ist [DVR19b, S. 13-15]. So nimmt der spezialpräventive Effekt ab, je länger die Zeitspanne zwischen Delikt und Sanktionierung wird [BaSt97a, S. 33].
Darüber hinaus kann eine zunehmende Sanktionshärte oft eine Verlängerung des Rechtswegs erfordern, was zu einem verlangsamten Sanktionsprozess und zur Unsicherheit darüber führen kann, ob es überhaupt zu einer Bestrafung kommt. In solchen Fällen wird die intendierte verhaltensändernde Wirkung der Bestrafung infrage gestellt. Eine Beschleunigung dieses Prozesses wäre daher wünschenswert [BMDV10, S. 40].
Die Umsetzung eines einheitlichen Ordnungsrechts für Verkehrssicherheit ist schwierig, da sich Verkehrssituationen und Gefahrenpunkte in den Gemeinden erheblich unterscheiden. Häufig befinden sich Unfallschwerpunkte in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Seniorenzentren, wo gefährdete Verkehrsteilnehmende besonders geschützt werden müssen. Durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen können Kommunen hier gezielt die Verkehrssicherheit erhöhen. Ebenso ist die Überwachung von Bereichen mit häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen wichtig, um eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit sicherzustellen. Eine transparente Kommunikation der Gründe für die Kontrollen und die Auswahl der Standorte ist entscheidend [DVR19b, S. 46].
Eine potenzielle Maßnahme zur Erhöhung des Überwachungsdrucks ist die Ausweitung der Verkehrsüberwachung, wie sie beispielsweise in Frankreich umgesetzt wurde, wo Geschwindigkeitskontrollen schrittweise an private Unternehmen ausgelagert wurden, um eine intensivere Überwachung zu ermöglichen [ADAC21j]. Eine weitere wirksame Maßnahme stellt die sogenannte Section Control dar, bei der die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über eine bestimmte Strecke hinweg gemessen wird. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, erfolgt eine Sanktion [DVR19b, S. 16ff].
Um die gezielte Verkehrsüberwachung zu fördern, verabschiedete der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) 2014 eine Resolution [DVR19b, S. 60]. Darin fordert der DVR regelmäßige, nicht vorhersagbare Kontrollen, die Ausweitung der Überwachung, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Vertretungen in der Verkehrsüberwachung sowie eine ständige Weiterentwicklung der Überwachungsinstrumente, um sicherzustellen, dass diese auf dem neuesten Stand sind. Diese Forderungen bleiben aktuell und wurden im Vorstandsbeschluss 2023 weiter präzisiert [DVR23].