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Vision Zero als strategisches Ziel der Verkehrssicherheit: Herausforderungen Mensch und Gesellschaft

Erstellt am: 13.09.2022 | Stand des Wissens: 27.02.2025

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Vision Zero steht für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrssicherheitsarbeit und für ein umfassendes Handlungskonzept mit dem Ziel, zukünftig keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu haben. Die wesentlichen Handlungsfelder der Vision Zero sind Infrastruktur, Mensch und Gesellschaft, Fahrzeug und intelligente Verkehrssysteme sowie Gesetzgebung.
Unfälle durch menschliches Fehlverhalten sind die mit Abstand häufigste Unfallursache im Straßenverkehr. Ablenkung, Müdigkeit, überhöhte Geschwindigkeit und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind bekannte Risikofaktoren, aber auch riskante Fahrmanöver oder nicht angepasste Geschwindigkeit führen zu gefährlichen Situationen. Ebenso kann fehlerhaftes Fahrverhalten durch Unachtsamkeit, Unkenntnis oder Überforderung entstehen.
Während die Verkehrsinfrastruktur verbessert werden kann, bleibt das menschliche Verhalten ein unberechenbarer Faktor. Deshalb setzt Vision Zero nicht nur auf Sanktionen, sondern auch auf Prävention und Aufklärung. Es geht darum, Bedingungen zu schaffen, die menschliches Fehlverhalten minimieren und dessen Folgen abmildern. Vision Zero ist im Kontext von Mensch und Gesellschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Sowohl die Verkehrsteilnehmer als auch die öffentliche Hand als Baulastträger stehen in der Pflicht, alles zu tun, um Unfälle und Unfallgefahren zu vermeiden.
Unter Federführung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) fordern Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit, wie die Deutsche Verkehrswacht (DVW), seit Jahren die Anpassung von Regelwerken, Gesetzen und Verordnungen an die Vision Zero. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung haben die Bundesländer im Juni 2021 getan, indem sie im Bundesrat einem Gesetzentwurf zugestimmt haben, der Paragraf 1 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) um folgenden Passus ergänzt: Oberstes Ziel ist die Verkehrssicherheit. Dabei ist die Vision Zero (kein Verkehrsunfall mit Getöteten und Schwerverletzten) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen." Damit wird die Vision Zero zur Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen und zur Zielbestimmung für das Verwaltungshandeln, das sich künftig an der Berücksichtigung aller Belange der Verkehrssicherheit messen lassen muss.
Die gestiegene Bedeutung der Verkehrssicherheit spiegelt sich auch in nationalen und internationalen politischen Zielsetzungen wider. Die Vereinten Nationen (UN) haben für die Jahre 2021 bis 2030 die zweite Dekade der Verkehrssicherheit ausgerufen [GOS20], um die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten zu halbieren. Für den gleichen Zeitraum hat die Europäische Union (EU) ihren politischen Rahmen mit dem Titel Nächste Schritte auf dem Weg zur Vision Null Verkehrstote veröffentlicht [GOS20]. Danach soll es im Jahr 2050 keine Verkehrstoten mehr geben.
Auf Bundes- und Länderebene wurden spezifische Verkehrssicherheitsprogramme in entsprechenden Masterplänen verfasst. Die Bundesregierung hat sich im Juni 2021 mit der Veröffentlichung des Verkehrssicherheitsprogramms 2021 bis 2030 zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren.

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Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vision Zero als strategisches Ziel der Verkehrssicherheit: Herausforderungen Mensch und Gesellschaft (Stand des Wissens: 27.02.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?579780
Literatur
[GOS20] Government Offices of Sweden (Hrsg.) Stockholm Declaration, 2020/02/20
Glossar
ITS Intelligent Transportation Systems (ITS) ist der Oberbegriff für Transportsysteme, die Informations- und Kommunikationstechnologie zur Unterstützung des Betriebes einsetzen. ITS-Funktionen unterstützen den Fahrer eines Transportmittels, sie sind damit deutlich von automatischen Transportsystemen zu differenzieren, die auf einen fahrerlosen Betrieb abstellen. Die wichtigsten neuen und zum Teil noch in Entwicklung befindlichen Anwendungsfelder zielen auf (1) Verkehrs- und Transportmanagement (Verkehrsinformationen, Verkehrslenkung, Verkehrs- und Parkleitsysteme, automatische Unfallmeldungen, Meldesysteme zum Gefahrgutmonitoring); (2) Elektronische Systeme zur Gebührenerhebung; (3) Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (dynamische Fahrgastinformationen, Reservierung, spezifische Informationssysteme für Fahrradfahrer und Fußgänger, Steuerung individueller öffentlicher Verkehrsmittel); (4) Systeme zur Unterstützung der Fahrzeugsicherheit (Kollisionsdetektoren, Sektorisierung von Verkehrswegen).
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Baulastträger Der Baulastträger ist die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße verantwortliche Institution.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?557107

Gedruckt am Donnerstag, 3. April 2025 15:00:54