Verfahren des Sicherheitsmanagements für die Straßeninfrastruktur
Erstellt am: 12.09.2022 | Stand des Wissens: 24.10.2024
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Die Optimierung der Verkehrssicherheit in der Straßeninfrastruktur erfordert neben technologischen Innovationen auch effektive organisatorische und steuerliche Verfahren. Im Bereich des Sicherheitsmanagements können diese Verfahren in proaktive und reaktive Ansätze untergliedert werden.
Proaktive Verfahren zielen darauf ab, präventiv Bedingungen zu schaffen, um Fehlverhalten zu minimieren und Unfälle zu vermeiden oder zu reduzieren [Gerl15, S. 23]. Diese Verfahren kommen bereits in der Phase der Neuplanung von Straßeninfrastrukturen sowie im Rahmen der kontinuierlichen Instandhaltung des Verkehrsnetzes zur Anwendung. Durch präventive Maßnahmen können Sicherheitsmaßnahmen frühzeitig evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Zu den proaktiven Verfahren zählen unter anderem das Verkehrssicherheitsaudit bei der Planung neuer Straßenverkehrsanlagen, die Verkehrsschau und die Streckenkontrolle. Diese Verfahren ermöglichen es, potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Im Gegensatz dazu fokussieren sich reaktive Verfahren auf die Analyse und Behebung von Sicherheitsmängeln, die nach der Inbetriebnahme der Infrastruktur auftreten. Sie werden angewandt, wenn Unfallhäufungen festgestellt oder ein erhöhtes Unfallrisiko nachgewiesen wurde [Gerl15, S. 23]. Reaktive Verfahren umfassen Verkehrssicherheitsaudits für bestehende Straßenverkehrsanlagen, Unfallanalysen durch spezialisierte Unfallkommissionen sowie Sicherheitsanalysen von Straßennetzen. Die Ergebnisse dieser Analysen können wertvolle Erkenntnisse für die Forschung liefern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsmanagementverfahren und der Straßeninfrastruktur beitragen.
Aktuell besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung dieser Verfahren nur für Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T). Die Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Rates und Parlaments wurde 2010 in nationales Recht umgesetzt und zuletzt 2019 durch die Änderungsrichtlinie 2019/1936 aktualisiert [Gerl15, S. 23]. Für Straßen außerhalb des TEN-T-Netzes ist die Anwendung dieser Richtlinien in Deutschland freiwillig. Zwar bekennen sich die Bundesländer grundsätzlich zu den Richtlinien, jedoch besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Implementierung außerhalb des TEN-T-Netzes.