Regelwerke und Gesetze
Erstellt am: 12.09.2022 | Stand des Wissens: 24.10.2024
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Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) und Rechtsvorschriften bilden den staatlichen und rechtlichen Rahmen für eine wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit. Die Regelwerke und Gesetze dienen der Orientierung und bilden den Rahmen für Planung, Bau und Betrieb der Straßenverkehrsinfrastruktur in Deutschland und haben somit Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Die Erarbeitung und Formulierung dieser Regelwerke und Gesetze wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) koordiniert und beauftragt. Hierzu stehen dem BMDV verschiedene Behörden und Institutionen zur Verfügung [BASt24a]. Exemplarisch werden hier zwei für das Verkehrssicherheitsmanagement relevante Institutionen vorgestellt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die praxisorientierte technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes zur Erforschung und Verbesserung des Verkehrswesens in Deutschland. Sie erarbeitet wissenschaftlich fundierte Grundlagen und Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ihre Untersuchungen und Veröffentlichungen bilden die Grundlage für die Fortschreibung von Normen und Richtlinien. Darüber hinaus koordiniert die BASt die Erprobung und Bewertung neuer Technologien und Materialien, die zur Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur beitragen können. Schwerpunkte sind die Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit von Straßen [BASt24b].
Eine ähnliche, aber unabhängige Einrichtung ist die FGSV. Sie setzt sich aus einer Vielzahl von interdisziplinären Fachleuten mit unterschiedlichem Berufs- und Ausbildungshintergrund zusammen. Dadurch ist die FGSV in der Lage, den interdisziplinären Charakter der Verkehrsplanung abzudecken und umfangreiche Forschungsfragen zu bearbeiten, um entsprechende Regelwerke und Richtlinien zu entwickeln. Die FGSV ist das maßgebliche Normungsgremium im Straßenbau. Sie erarbeitet und aktualisiert die einschlägigen Normen und Regelwerke wie die "Richtlinien für die Anlage von Straßen" (RAS) und die "Richtlinien für Verkehrsanlagen" (RVA). Diese Richtlinien legen fest, wie Straßen zu planen und zu bauen sind, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die FGSV arbeitet eng mit der BASt zusammen, um sicherzustellen, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden [FGSV18c]. Die FGSV erklärt ausdrücklich, kein Lobbyverband zu sein, um eine neutrale und ganzheitliche Sichtweise auf die Themen Straßenbau und Verkehr zu wahren [FGSV24].
Die Regelwerke und Richtlinien sind nicht rechtsverbindlich. Obwohl die Erarbeitung und Herausgabe der Regelwerke und Richtlinien auf Bundesebene in Auftrag gegeben wird, steht es den Ländern frei, diese auf Landesebene zu übernehmen oder Änderungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat das BMDV eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die anwendbaren Regelwerke gesammelt und die nicht mehr anwendbaren aussortiert werden [BASt24a].
Aufgrund ihrer Einstufung als anerkannte Regeln der Technik bzw. Stand der Technik werden die Regelwerke bei Rechtsfragen und Streitfällen herangezogen. Abweichungen sind in diesen Fällen schriftlich und plausibel zu begründen [IBIT21]. Eine weitere Möglichkeit, die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten, besteht darin, diese bei der Ausschreibung von Infrastrukturprojekten in die Ausschreibungs- und Förderbedingungen zu integrieren.
Die Bundesregierung hat im Pakt für Verkehrssicherheit die Bedeutung der Anpassung an aktuelle Entwicklungen im Mobilitätssektor hervorgehoben [BMVI20be, S. 6]. Im Zuge des stetigen Wandels im Mobilitätsbereich, zum Beispiel durch technische Innovationen, müssen Regelwerke regelmäßig aktualisiert und neueste Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung aufgegriffen werden [BMVI20be, S. 6]. Aufgrund des demografischen Wandels gewinnen Ausstattung und Zustand der Verkehrsinfrastruktur an Bedeutung [BMVI20be, S. 6]. Insbesondere bei den technischen Regelwerken sind die Belange besonders schutzbedürftiger Zielgruppen wie ältere Menschen und Kinder zu berücksichtigen [UDV10, S. 23]. Darüber hinaus ist eine Anwendung der technischen Regelwerke in der Praxis erforderlich. So erarbeitet die FGSV mit den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) detaillierte Regelungen für den Bau von Radverkehrsanlagen [DVR18].
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) verleihen den enthaltenen Vorgaben zur Infrastrukturgestaltung durch ihren Rechtscharakter Verbindlichkeit [BMVI21af, S. 24]. Die Novellierungen der StVO vom April 2020 und Oktober 2023 tragen bereits zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, zum Beispiel durch die Einführung von Halteverboten auf Radfahrstreifen oder bestimmte Beschilderungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung [BMVI21af, S. 24]. Darüber hinaus werden den Kommunen und Gemeinden mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume bei der verkehrsplanerischen Umsetzung eingeräumt [BMDV23v]. Dies wird dadurch ermöglicht, dass Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, bereits präventiv eingesetzt werden können. Weiterhin wurde die Vision Zero im Jahr 2021 in die Verwaltungsvorschrift aufgenommen und zum obersten Handlungsziel erklärt [DVR21a]. Darüber hinaus können im Sinne des Leitbildes Regelungen zur Verbesserung der Infrastruktur angepasst werden. Die StVO kann ihre Wirkung im Zusammenspiel mit dem technischen Regelwerk entfalten. So können allgemeine Vorgaben in der StVO durch detaillierte Vorgaben in den technischen Regelwerken konkretisiert werden [DVR20].