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Akteure bei Planung, Bau, Betrieb und Nutzung der Straßeninfrastruktur

Erstellt am: 12.09.2022 | Stand des Wissens: 24.10.2024

Synthesebericht gehört zu:

Im Bereich der Verkehrsplanung gibt es drei wichtige Akteursebenen:
  • Politische Entscheidungsträger (Politik)
  • Verantwortungsträger von Planungsaufgaben (Verwaltung, Planungsbüros, Fachbehörden)
  • Die Gesellschaft als Zielgruppe (von der Planung betroffen)
image6.pngAbb. 1: Die 3 Akteursebenen der Verkehrsplanung (In Anlehnung an FGSV01ca, S.7)
Die Gesellschaft wählt in einer Demokratie die politischen Vertreter und legitimiert damit die politischen Entscheidungsträger. In der Politik wiederum werden von den jeweiligen Interessensvertretern Entscheidungen getroffen. Dies geschieht aus zahlreichen Diskussionen heraus und berücksichtigt meist als Kompromisslösung viele Interessen. Die Umsetzung dieser Entscheidungen obliegt dann der Planung. Die Politik beauftragt mit der Umsetzung ihrer Entscheidungen die jeweiligen Verwaltungen und/oder Planungsbüros. Im Planungsprozess wird dann wiederum auch die Gesellschaft mit einbezogen. Die Möglichkeiten zur Partizipation sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt und Bürgerbeteiligungen keine Seltenheit.
Zu den verantwortlichen staatlichen Einrichtungen gehören die Behörden der sogenannten Straßenbaulastträger, die gesetzlich zur Errichtung, Änderung, Erhaltung und zum Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen verpflichtet sind (Straßengesetz [StrG], Paragraph 9). Zudem müssen die Straßenbaulastträger die Straßen in einem Zustand erhalten, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt (StrG, Paragraph 9). Entsprechend dieser Kategorisierung treten der Bund, die Bundesländer, die Kreise oder die Kommunen als Träger der Baulast auf. Vereinzelt gibt es auch private Baulastträger, wie zum Beispiel die Eigentümer und Eigentümerinnen von öffentlich zugänglichen Wegen oder Straßen (StmB23). Zu den konkreten Aufgaben, die aus der Straßenbaulast resultieren, gehören zum Beispiel die Straßenreinigung oder der Winterdienst (LSOK21).
Ein Großteil der technischen Regelwerke für Planung, Bau, Betrieb und Nutzung der Straßeninfrastruktur wird auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und veröffentlicht (FGSV21a). Innerhalb der FGSV sind thematisch gegliederte Gremien für die Aufstellung und Fortschreibung der technischen Regelwerke für die Bereiche Straßenbau, Straßenverkehrstechnik und Verkehrsplanung verantwortlich. Die Mitglieder der Fachgremien aus Wissenschaft und Praxis sind ehrenamtlich tätig. Aus diesem Grund dauert es häufig lange, bis der Einfluss neuer Forschungsergebnisse in den entsprechenden Richtlinien Eingang gefunden hat.
Planungsbüros für Verkehrswesen tragen eine Mitverantwortung für die verkehrssichere Gestaltung der Straßen. Die Beachtung/die Erfüllung der Sicherheitsaspekte sollten bei allen Planungsschritten zu den Hauptzielen zählen (DVR12b, S. 34). Durch die Einführung der europäischen Infrastruktur-Richtlinie 2008/96/EG, wurde die Verkehrssicherheit erstmals als gleichwertiges Kriterium neben der Wirtschaftlichkeit und der Leichtigkeit des Verkehrs genannt. Diese klare Priorisierung der Verkehrssicherheit ermöglicht es nun beim Entwurf und der Planung mit verkehrssicherheitsrelevanter Umsetzung von Maßnahmen zu argumentieren. Ebenso dient diese Richtlinie als verbindliche Anweisung den Fragen der Verkehrssicherheit einen höheren Stellenwert beizumessen. 
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vision Zero: Herausforderung Straßeninfrastruktur (Stand des Wissens: 24.10.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?575672
Literatur
[DVR12b] Walter, Eichendorf Vision Zero. Grundlagen und Strategien , 2012
[FGSV01ca] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Leitfaden für Verkehrsplanungen, 2001
[FGSV21a] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) (Hrsg.) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2021
[LSOK21] Landratsamt Saale-Orla-Kreis (Hrsg.) Straßenbaulast/Straßenbaulastträger, 2021
[StmB23] Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StmB) (Hrsg.) Straßenklassen und Zuständigkeiten (Träger der Straßenbaulast), 2023
Glossar
Baulastträger Der Baulastträger ist die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße verantwortliche Institution.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?557023

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:34:23