Nichtbauliche Barrierefreiheit - Unterstützungsangebote für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Erstellt am: 15.08.2022 | Stand des Wissens: 15.08.2022
Synthesebericht gehört zu:
Zu Personen mit Mobilitätsbehinderung zählen nicht nur Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger Beeinträchtigung mobilitätseingeschränkt sind. Personen, die aufgrund des Mitführens von Gegenständen zum Beispiel von Kinderwagen oder Gepäck, sind in der Ausübung ihrer Mobilität ebenfalls eingeschränkt. Außerdem sind Personengruppen wie Kinder, Schwangere und Familien weitestgehend mobilitätseingeschränkt [FGSV99b, Seite 5]. Den Mobilitätsbedürfnissen dieser Personengruppen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden.
Neben den allgemeinen barrierefreien Anforderungen im Straßenraum und in Fahrzeugen sind Serviceangebote und Kommunikationsmethoden für mobilitätseingeschränkte Personen für die Abdeckung ihrer Mobilitätsbedürfnisse ebenso entscheidend. Der Service für mobilitätseingeschränkte Mitfahrende sollte auf der einen Seite durch Begleitdienste abgedeckt werden, aber auch Fahrgast- und Personalschulungen sind entscheidend.
Die barrierefreie Fahrgastkommunikation setzt sich grundlegend aus zwei Komponenten zusammen:
- Zwei-Sinne-Kommunikation und kontrastreiche Darstellung
- Zu jeder Zeit müssen verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit der Route vorhanden sein [FGSV17, Seite 48ff]
Störungen für mobilitätsbeeinträchtigte Mitfahrende im Bereich des Fahrzeuges oder am Fahrweg bringen erhebliche Probleme für die Bewältigung der Fahrt mit sich. Alternativwege und Ersatzmöglichkeiten sind oft nicht (vollständig) barrierefrei sein. Ebenfalls gibt es im Bereich der dynamischen Fahrgastinformation Nachholbedarf. Vor allem für Menschen mit Sehbehinderung ist die Nutzung von mobilen Anwendungen ohne den Einsatz von Bedienhilfen (zum Beispiel Bildschirmlupen oder Screenreader-Programmen) nicht möglich [Trit18, Seite 18, 29].
Das Serviceangebot für mobilitätseingeschränkte Personen sollte auf der gesamten Wegekette vorhanden sein, um eventuelle Lücken in der Barrierefreiheit dauerhaft schließen zu können. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die von baulichen Maßnahmen nur eingeschränkt profitieren sind Serviceangebote elementar für eine selbst bestimmte Mobilität [Oest22, Seite 8]. Außerdem sollten Möglichkeiten zur Erhöhung des persönlichen Sicherheitsempfinden, wie zum Beispiel Kursangebote zur Benutzung des ÖPNV angeboten werden. Zusätzlich können Begleitpersonen zur Unterstützung bei der Fahrt teilweise oder auf dem vollständigen Fahrtweg eingesetzt werden [Stuv12, Seite 582].