Handlungsempfehlungen für das Verkehrssystem zur zukünftigen Bewältigung von Pandemien
Erstellt am: 17.06.2022 | Stand des Wissens: 15.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Bereits vor der Covid-19-Pandemie wurde die Widerstandsfähigkeit des Verkehrssystems diskutiert [BAST18]. Diese Diskussion hat aufgrund der Pandemie noch einmal zusätzlich an Bedeutung gewonnen, da hier Maßnahmen erforderlich wurden, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellten.
Im September des Jahres 2020 hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Gutachten zu den Folgerungen für die zukünftige Verkehrspolitik nach den Erfahrungen und dem Umgang mit der Covid-19-Pandemie erstellt. Hierbei wurden zentrale Forschungsbereiche aus Sicht des Personenverkehrs und aus Sicht des Güterverkehrs identifiziert [BMVI20o]:
Im Personenverkehr steht im Fokus der Betrachtung, welches Leistungsspektrum in einer pandemischen Situation angeboten werden sollte und wie dessen Umsetzung aussehen kann. Dabei ist zu klären, welches Personenverkehrsangebot bereitgestellt werden kann, wie Unter- beziehungsweise Überkapazitäten ausgeglichen werden können, oder wie die Aufrechterhaltung des Betriebs aus wirtschaftlicher Sicht sichergestellt werden kann. Auch gilt es, Schutzmaßnahmen für das Personal zu definieren, um die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen bereits vor Ausbruch einer Pandemie sicherzustellen [BMVI20o].
Einige dieser Empfehlungen wurden im Laufe der Pandemie bereits in der Praxis umgesetzt und werden in den nachfolgenden Syntheseberichten weiter spezifiziert.
Im Jahr 2022 publizierte das Umweltbundesamt (UBA) die Studie Weiterentwicklung des ÖPNV in und nach der Pandemie, welche zeigte, dass sich die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr nach einem starken Rückgang wieder weitestgehend normalisiert hatte. Die Branche versucht, die oben erläuterten Herausforderungen anzunehmen und setzt dafür verschiedene Lösungen wie das Anheben des Hygienestandards (zum Beispiel durch vermehrtes Reinigen und Lüften) sowie Maßnahmen zur Auslastungssteuerung um (zum Beispiel Auslastungsanzeige in App). Zusätzlich werden Nutzungsimpulse durch innovative (alternative) Tarifkonzepte wie beispielsweise dem 9-Uhr-Ticket als Reaktion auf die Veränderung im Nachfragemuster geschaffen [UBA22x].
Für den Güterverkehr wird durch den Beirat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Ermittlung von Lager-, Bereitstellungs- und Bevorratungskonzepten empfohlen, um vor allem die 'kritische Infrastruktur' zu schützen. Auch die verbesserte, engpass- und bedarfsorientierte Steuerung von Güterverkehrs- und Logistiksystemen durch eine bewusste und intendierte Zusammenarbeit der ansonsten konkurrierenden Akteure im Krisenfall wurde als weiteres Forschungsfeld identifiziert. Es gilt zu klären, wie ordnungspolitische Entscheidungen zur Daseinsvorsorge mit marktwirtschaftlichen Lösungen in Einklang gebracht werden können. Darüber hinaus wird empfohlen, die Digitalisierung im Güterverkehr weiter voranzutreiben, um belastbare und eindeutige Entscheidungsprozesse in Krisensituationen zu fördern. Als Beispiel ist hier das EU-Projekt eFTI4EU (electronic freight transport information) zu nennen, an welchem das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) seit 2023 teilnimmt. Ziel ist die Entwicklung und Implementierung eines grenzüberschreitenden digitalen Systems zur Übermittlung von Frachtbeförderungsinformationen im Güterverkehr zwischen Unternehmen und Behörden um die Logistikkette effizienter und damit auch kostengünstiger zu gestalten [BMDV23x].
Einige dieser Empfehlungen wurden im Laufe der Pandemie bereits in der Praxis umgesetzt und werden in den nachfolgenden Syntheseberichten weiter spezifiziert.
Im September des Jahres 2020 hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Gutachten zu den Folgerungen für die zukünftige Verkehrspolitik nach den Erfahrungen und dem Umgang mit der Covid-19-Pandemie erstellt. Hierbei wurden zentrale Forschungsbereiche aus Sicht des Personenverkehrs und aus Sicht des Güterverkehrs identifiziert [BMVI20o]:
Im Personenverkehr steht im Fokus der Betrachtung, welches Leistungsspektrum in einer pandemischen Situation angeboten werden sollte und wie dessen Umsetzung aussehen kann. Dabei ist zu klären, welches Personenverkehrsangebot bereitgestellt werden kann, wie Unter- beziehungsweise Überkapazitäten ausgeglichen werden können, oder wie die Aufrechterhaltung des Betriebs aus wirtschaftlicher Sicht sichergestellt werden kann. Auch gilt es, Schutzmaßnahmen für das Personal zu definieren, um die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen bereits vor Ausbruch einer Pandemie sicherzustellen [BMVI20o].
Einige dieser Empfehlungen wurden im Laufe der Pandemie bereits in der Praxis umgesetzt und werden in den nachfolgenden Syntheseberichten weiter spezifiziert.
Im Jahr 2022 publizierte das Umweltbundesamt (UBA) die Studie Weiterentwicklung des ÖPNV in und nach der Pandemie, welche zeigte, dass sich die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr nach einem starken Rückgang wieder weitestgehend normalisiert hatte. Die Branche versucht, die oben erläuterten Herausforderungen anzunehmen und setzt dafür verschiedene Lösungen wie das Anheben des Hygienestandards (zum Beispiel durch vermehrtes Reinigen und Lüften) sowie Maßnahmen zur Auslastungssteuerung um (zum Beispiel Auslastungsanzeige in App). Zusätzlich werden Nutzungsimpulse durch innovative (alternative) Tarifkonzepte wie beispielsweise dem 9-Uhr-Ticket als Reaktion auf die Veränderung im Nachfragemuster geschaffen [UBA22x].
Für den Güterverkehr wird durch den Beirat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Ermittlung von Lager-, Bereitstellungs- und Bevorratungskonzepten empfohlen, um vor allem die 'kritische Infrastruktur' zu schützen. Auch die verbesserte, engpass- und bedarfsorientierte Steuerung von Güterverkehrs- und Logistiksystemen durch eine bewusste und intendierte Zusammenarbeit der ansonsten konkurrierenden Akteure im Krisenfall wurde als weiteres Forschungsfeld identifiziert. Es gilt zu klären, wie ordnungspolitische Entscheidungen zur Daseinsvorsorge mit marktwirtschaftlichen Lösungen in Einklang gebracht werden können. Darüber hinaus wird empfohlen, die Digitalisierung im Güterverkehr weiter voranzutreiben, um belastbare und eindeutige Entscheidungsprozesse in Krisensituationen zu fördern. Als Beispiel ist hier das EU-Projekt eFTI4EU (electronic freight transport information) zu nennen, an welchem das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) seit 2023 teilnimmt. Ziel ist die Entwicklung und Implementierung eines grenzüberschreitenden digitalen Systems zur Übermittlung von Frachtbeförderungsinformationen im Güterverkehr zwischen Unternehmen und Behörden um die Logistikkette effizienter und damit auch kostengünstiger zu gestalten [BMDV23x].
Einige dieser Empfehlungen wurden im Laufe der Pandemie bereits in der Praxis umgesetzt und werden in den nachfolgenden Syntheseberichten weiter spezifiziert.