Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrssystems
Erstellt am: 17.06.2022 | Stand des Wissens: 15.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Die Covid-19-Pandemie veranlasste die Bundesregierung dazu, Maßnahmen zur Eindämmung der pandemischen Lage zu ergreifen. Mit der Einführung von Grenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Dänemark, Frankreich
und Luxemburg am 16. März 2020 sowie der Grenzschließung der Europäischen Union (EU) am 17. März 2020 kam es zu einem abrupten Abbruch von Lieferketten und Auswirkungen auf das Güterverkehrssystem [Spie21; BMI20b]. Der erste bundesweite Lockdown am 22. März 2020 und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erschwerten den Gütertransport zusätzlich. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Umsetzung von Hygienekonzepten, die laut Arbeitsschutzverordnung mit dem 15. April 2020 erforderlich wurden [DGUV20], das Mitführen von Wasser, Seife und Desinfektionsmittel sowie die Nachweispflicht über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus, der auch für Berufskraftfahrende beim Betreten von allen Arbeitsstätten, beispielsweise zur Be- und Entladung der Fahrzeuge, galt [HK22]. Eingeführte Ausweiskontrollen führten zu einer Staubildung an den Grenzübergängen, die in die Planung der Transportunternehmen integriert werden mussten [HK22]. Ab dem 16. Mai 2020 erfolgten die schrittweisen Lockerungen der Grenzkontrollen, die am 15. Juni 2020 endeten [BMI20c].
und Luxemburg am 16. März 2020 sowie der Grenzschließung der Europäischen Union (EU) am 17. März 2020 kam es zu einem abrupten Abbruch von Lieferketten und Auswirkungen auf das Güterverkehrssystem [Spie21; BMI20b]. Der erste bundesweite Lockdown am 22. März 2020 und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erschwerten den Gütertransport zusätzlich. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Umsetzung von Hygienekonzepten, die laut Arbeitsschutzverordnung mit dem 15. April 2020 erforderlich wurden [DGUV20], das Mitführen von Wasser, Seife und Desinfektionsmittel sowie die Nachweispflicht über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus, der auch für Berufskraftfahrende beim Betreten von allen Arbeitsstätten, beispielsweise zur Be- und Entladung der Fahrzeuge, galt [HK22]. Eingeführte Ausweiskontrollen führten zu einer Staubildung an den Grenzübergängen, die in die Planung der Transportunternehmen integriert werden mussten [HK22]. Ab dem 16. Mai 2020 erfolgten die schrittweisen Lockerungen der Grenzkontrollen, die am 15. Juni 2020 endeten [BMI20c].
Sowohl von der Bundesregierung als auch von Unternehmen wurden Maßnahmen ergriffen, um den Güterverkehr auch während der Covid-19-Pandemie aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus wurde durch die Europäische Kommission ein Notfallplan zum Schutz des EU-Verkehrs erarbeitet und im Jahr 2022 verabschiedet.
Durch den Staat wurden während der Covid-19-Pandemie wirtschaftliche Aktivitäten und privater Konsum über den Staatshaushalt beziehungsweise die Sozialsysteme (unter anderem Kurzarbeitergeld, Kredite, Zuschüsse zu Kapitalbeteiligungen an Unternehmen) finanziert. Dadurch sollte die Wirtschaft stabilisiert und Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten werden [DaSe20]. Darüber hinaus wurde Liquidität in Form von Garantien, Bürgschaften, Steuerstundungen, KfW-Krediten und Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen war die Erhaltung der Struktur und Substanz der Volkswirtschaft [BMWK22c]. Dank der staatlichen Maßnahmen konnten Unternehmen des Güterverkehrs ihre Geschäftstätigkeit auch während Zeiten mit schlechter Auftragslage fortsetzen und damit die Transportkapazitäten erhalten. Doch auch nach offizieller Beendigung der Pandemie im Jahr 2023 wurden viele Unterstützungspakete zur Sicherstellung von Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft bereitgestellt. Neben Kurzarbeitergeldern für Unternehmen fördern Investitionen aus dem deutschen Wiederaufbau- und Resilienzplan (DARP) dabei unter anderem die Erreichung der Klimaziele (z. B. durch klimafreundliche Mobilität) und die Unterstützung der digitalen Transformation [BMF22a].
Von Seiten der Unternehmen wurden beispielsweise Maßnahmen wie die Einrichtung von Task Forces [DPDHL20], die Entwicklung von Hygienekonzepten [BITO21] oder die Einrichtung von Unternehmenskooperationen [BMWK22a] ergriffen, um das Güterverkehrssystem zu stärken.
Die staatlichen und unternehmerischen Maßnahmen hängen dabei häufig zusammen. Staatliche Vorgaben wurden teilweise in unternehmerische Maßnahmen umgewandelt oder der Staat und die Unternehmen entwickelten gemeinsam Maßnahmen, die das Güterverkehrssystem stärken sollten. Beispielsweise wurde durch die Logistikwirtschaft und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Gütertransportpakt geschlossen, um die systemrelevante Mobilität der Güter sicherzustellen. Die Logistikwirtschaft sollte damit die Funktionsfähigkeit der Lieferketten flächendeckend und zu jeder Zeit gewährleisten. Das BMDV stellte die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit der Unternehmen auch während der Covid-19-Krise sicher. Darüber hinaus fand ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem BMDV und den Verbänden der Logistikwirtschaft statt, um bedarfsgerecht handeln zu können [BGL22].
Ebenso stand das BMDV im Austausch mit den Betreibern bewirtschafteter Raststätten und Autohöfe, um eine 24- Stunden-Öffnung der Tankstellen im Netz von Tank & Rast, ein vergrößertes Angebot an warmen Gerichten 'to go' und kostenfreie Sanitäranlagen sowie Fernfahrerduschen für die Berufskraftfahrenden sicherzustellen [BReg20].
Vom Europäischen Rat wurde betont, dass für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten ist. Bevor zukünftig befristete Kontrollen an den Binnengrenzen der EU eingeführt werden, soll eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden [EuRat22].