Forschungsinformationssystem des BMVI

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Kostendeckungsbericht
SPNV-Entgelte

Erstellt am: 16.06.2022
Erscheinungsjahr / -datum:   2019
Herausgeber:   Deutsche Bahn Netz AG
Zitiert als:   [DBNAG19]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   Deutsch

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?553201

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 11:58:21