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Vision Zero als strategisches Ziel der Verkehrssicherheit: Herausforderung Infrastruktur

Erstellt am: 26.04.2022 | Stand des Wissens: 24.10.2024

Synthesebericht gehört zu:

Vision Zero steht für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrssicherheitsarbeit und für ein umfassendes Handlungskonzept mit dem Ziel, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zukünftig auf null zu reduzieren. Die vier zentralen Handlungsfelder der Vision Zero sind Infrastruktur, Mensch und Gesellschaft, Fahrzeug und intelligente Verkehrssysteme sowie Gesetzgebung.
Unfälle durch menschliches Fehlverhalten sind die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr und stellen eine besondere Herausforderung dar. Dieses Fehlverhalten kann aktiv und bewusst erfolgen, zum Beispiel durch Drogen- oder Alkoholkonsum, aber auch durch riskante Fahrmanöver oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Ebenso kann Fehlverhalten durch Unachtsamkeit, Unwissenheit, Ablenkung oder Überforderung aufgrund hoher Komplexität entstehen.
Eine standardisierte Gestaltung von Straßen unterstützt Verkehrsteilnehmende dabei, in vergleichbaren Verkehrssituationen ein routiniertes und konsistentes Verhalten zu zeigen. Die Planung und der Betrieb verkehrssicherer Straßen spielt daher eine bedeutende Rolle im Rahmen der Vision Zero (DVR12b, S. 35 f.). Hieraus ergibt sich das Konzept Einheit von Bau und Betrieb, welches besagt, dass die Straßeninfrastruktur als integraler Bestandteil des gesamten Verkehrssystems betrachtet werden sollte. Im Straßenverkehr besteht eine Wechselwirkung zwischen Menschen, Straße, Umwelt, Verkehr und Fahrzeugen.
Verkehrssicherheit indiv.pngAbb. 1: Einheit von Bau und Betrieb (Eigene Darstellung)
Bei Neuplanungen, aber auch bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Straßen ist das Prinzip der "fehlerverzeihenden" Straße zu beachten: Ein Fehler führt nicht zu einem (schweren) Unfall, da die Straße und ihr Umfeld über Sicherheitsreserven verfügen.

Unter Federführung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) fordern die Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit seit Jahren eine Anpassung der Regelwerke, Gesetze und Verordnungen an die Vision Zero. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung haben die Bundesländer im Juni 2021 getan, indem sie im Bundesrat einem Antrag zustimmten, in Paragraph 1 Absatz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) das Ziel der Verkehrssicherheit zu ergänzen: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. Damit wird die Vision Zero zur Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen und zur Zielbestimmung für das Verwaltungshandeln, das sich künftig an der Berücksichtigung aller Belange der Verkehrssicherheit messen lassen muss. Bis zur Neufassung des Paragraph 1 Abs. 1 VwV-StVO war die Verkehrssicherheit rechtlich der Wirtschaftlichkeit der Straßeninfrastruktur untergeordnet.
Die gestiegene Bedeutung der Verkehrssicherheit spiegelt sich auch in nationalen und internationalen politischen Zielsetzungen wider. Die Vereinten Nationen (UN) haben für den Zeitraum 2021 bis 2030 die zweite Dekade der Verkehrssicherheit ausgerufen, um die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten zu halbieren (WHOa, S. 2). Für den gleichen Zeitraum hat die Europäische Union (EU) ihren Politikrahmen Nächste Schritte auf dem Weg zur Vision Null Verkehrstote veröffentlicht. Danach soll es im Jahr 2050 keine Verkehrstoten mehr geben (EU, S. 4).
Auf Bundes- und Länderebene wurden spezifische Verkehrssicherheitsprogramme in entsprechenden Masterplänen erarbeitet. Die Bundesregierung hat sich im Juni 2021 mit der Veröffentlichung des Verkehrssicherheitsprogramms 2021 bis 2030 zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren.
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vision Zero: Herausforderung Straßeninfrastruktur (Stand des Wissens: 24.10.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?575672
Literatur
[DVR12b] Walter, Eichendorf Vision Zero. Grundlagen und Strategien , 2012
[EU] EU (Hrsg.) BERICHT über den EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030, 2021
[WHOa] WHO (Hrsg.) Stockholm Declaration Third Global Ministerial Conference on Road Safety: Achieving Global Goals 2030, 2020
Weiterführende Literatur
[EuKo20e] Europäische Kommission EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030, 2020
[BeKe12] Bergmeier, Andreas, Christan Kellner, Detlev Lipphard Strategie der DVR-Verkehrssicherheitsarbeit bis 2020, veröffentlicht in Schriftenreihe Verkehrssicherheit, Ausgabe/Auflage 16, DVR, Bonn, 2012, Online-Referenz https://www.dvr.de/publikationen/schriftenreihe-16-vision-zero-grundlagen-strategien
[Eich12] Eichendorf, Walter Vision Zero, veröffentlicht in Schriftenreihe Verkehrssicherheit, Ausgabe/Auflage 16, DVR, Bonn, 2012
[Reic21] Reichel, Johannes WHO startet Dekade der Verkehrssicherheit und fordert Tempo 30 in Städten, 2021
Glossar
ITS Intelligent Transportation Systems (ITS) ist der Oberbegriff für Transportsysteme, die Informations- und Kommunikationstechnologie zur Unterstützung des Betriebes einsetzen. ITS-Funktionen unterstützen den Fahrer eines Transportmittels, sie sind damit deutlich von automatischen Transportsystemen zu differenzieren, die auf einen fahrerlosen Betrieb abstellen. Die wichtigsten neuen und zum Teil noch in Entwicklung befindlichen Anwendungsfelder zielen auf (1) Verkehrs- und Transportmanagement (Verkehrsinformationen, Verkehrslenkung, Verkehrs- und Parkleitsysteme, automatische Unfallmeldungen, Meldesysteme zum Gefahrgutmonitoring); (2) Elektronische Systeme zur Gebührenerhebung; (3) Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (dynamische Fahrgastinformationen, Reservierung, spezifische Informationssysteme für Fahrradfahrer und Fußgänger, Steuerung individueller öffentlicher Verkehrsmittel); (4) Systeme zur Unterstützung der Fahrzeugsicherheit (Kollisionsdetektoren, Sektorisierung von Verkehrswegen).
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?551155

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:47:44