Gesellschaftliche Anforderungen für den Einsatz von Drohnen im urbanen Personen- und Güterverkehr
Erstellt am: 12.08.2021 | Stand des Wissens: 12.07.2024
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Um die Drohne als reguläres Transportmittel für Personen und Güter einzuführen, sind gewisse Anforderungen an die Technologie zu erfüllen, die aus der Wahrnehmung und den Bedürfnissen der Gesellschaft heraus abgeleitet werden. Sie sind von Bedeutung, da nur so eine Akzeptanz und Unterstützung erreicht werden kann.
Durch die Eigenschaft der Drohnen, nicht auf Straßen angewiesen zu sein, sondern direkte Routen zurücklegen zu können, verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Raum [KBF20]. Daraus ergeben sich die wichtigen gesellschaftlichen Anforderungen zum Respekt vor der gesetzlichen Privatsphäre und zur Einhaltung des Datenschutzes. Die gegebene Besorgnis der Bevölkerung hat ihre Ursache darin, dass Drohnen selbst in Situationen, in denen sie nur als Transportmittel eingesetzt werden, mit Datenerfassungstechnologien, wie Kameras oder Detektoren, ausgestattet sind. Diese Ausstattung ist notwendig, um Kollisionen zu vermeiden [KBF20], kann jedoch auch zu einer unrechtmäßigen Erfassung von privaten Daten führen.
Eine weitere gesellschaftliche Anforderung hat ihre Ursache in der visuellen und akustischen Wahrnehmung der Fluggeräte. Es ist zukünftig zu erwarten, dass sich die Bevölkerung in ihrem optischen und akustischen Umfeld durch die Drohnen gestört fühlen könnte und so die Attraktivität des urbanen Raums abnimmt [WiBe19]. Grund hierfür ist u.a. die verstärkte Lärmbelästigung. Davon ist nicht nur das Umfeld der Menschen betroffen, sondern auch der Lebensraum von Tieren [WiBe19, KBF20]. In diesem Zusammenhang ist das Forschungsvorhaben zum Thema Lärmauswirkungen des Einsatz von Drohnen auf die Umwelt vom Umweltbundesamt (UBA) erwähnenswert. Die Erkenntnis ist, dass von Drohnen ausgehende Geräusche als deutlich stärker belästigend empfunden werden als konventionelle Verkehrsgeräusche. Dies betrifft besonders Drohnen mit einer maximalen Transportmasse von über 25 Kilogramm [UBAa].
In Bezug auf den rechtlichen Rahmen für den Themenkomplex Lärm die Verordnung 2019/9451 zu nennen, in welcher sich die Anforderungen an höchstzulässige Schallleistungspegel finden lassen. Während hier für die maximale Startmasse von 2,5 bis 4 Kilogramm bereits Grenzwerte vorliegen, wurde für Drohnen mit der maximalen Startmasse von 4 bis 25 kg noch kein Grenzwert festgelegt [UBAa].
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Drohnen als Verkehrsmittel wird zudem durch weitere Faktoren eingeschränkt. Hierzu zählen die Angst vor Unfällen, kriminellem oder terroristischem Missbrauch, Arbeitsplatzverlust, insbesondere im Logistiksektor, oder vor wachsender sozialer Ungerechtigkeit im Zusammenhang mit Lufttaxis als neue Mobilitätsform der Reichen [WiBe19, KBF20]. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt führte im Jahr 2018 eine Studie mit 823 Personen zum Thema Akzeptanz unbemannter Luftfahrzeuge durch, die die Besorgtheit der Bevölkerung gegenüber zivilen Drohnen widerspiegelt [DLR18j]. Die Ergebnisse der Studie zeigen beispielsweise, dass die Faktoren Missbrauch für kriminelle Zwecke und Verletzung der Privatsphäre die größten Sorgen der Bevölkerung sind (siehe Abbildung 1).
![Abb. 1: Besorgtheit in Bezug auf Drohnen nach [Eintrag-Id:539500] Besorgtheit Drohnen.png](/servlet/is/539574/Besorgtheit%20Drohnen.png)
Zudem lässt sich ein deutlicher Unterschied in der Einstellung gegenüber zivilen Drohnen im Hinblick auf das Alter der Befragten ausmachen. Während die 14- bis 34-Jährigen eher positiv eingestellt sind, überwiegt bei den über 55-Jährigen die Ablehnung der Drohnen (siehe Abbildung 2).
![Abb. 2: : Einstellungen gegenüber zivilen Drohnen nach [Eintrag-Id:539500] Einstellungen Drohnen.png](/servlet/is/539574/Einstellungen%20Drohnen.png)
Als geeignete Einsatzgebiete für zivile Drohnen werden vorwiegend der Katastrophen- und Zivilschutz sowie die Forschung genannt. Zur Paketzustellung mittels Drohnen ist die Mehrheit eher ablehnend eingestellt (siehe Abbildung 3).
![Abb. 3: Zustimmung zum Einsatz von Drohnen nach [Eintrag-Id:539500] Zustimmung Drohnen.png](/servlet/is/539574/Zustimmung%20Drohnen.png)
Die genannten gesellschaftlichen Bedenken verdeutlichen, dass es für die Einführung von Drohnen als konventionelle Verkehrsmittel unvermeidbar ist, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Möglich ist dies zum Beispiel durch verstärktes Bereitstellen öffentlicher Informationen und erhöhte Transparenz der Prozesse, auch durch Pilotprojekte [KBF20].