Planungsebene Bund - Bundesraumordnung
Erstellt am: 13.08.2003 | Stand des Wissens: 26.08.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Aufgabe der Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland besteht in der Integration unterschiedlicher raumbedeutsamer Fachplanungen in ein räumliches Gesamtkonzept [BBR05a, S. 219]. Dabei wird ein Zusammenwirken der Ebenen des Bundes, der Länder und Regionen angestrebt, mit dem den gesellschaftlichen Ansprüchen an die räumliche Ordnung und Entwicklung in Deutschland, seinen Teilräumen und im europäischen Kontext entsprochen werden soll.
Auf der Ebene des Bundes werden Entwicklungsvorstellungen in Form von raumordnerischen Grundsätzen und Leitbildern formuliert und durch Programme, Pläne, Handlungskonzepte und Maßnahmen ausgestaltet (Abbildung 1). Besondere Berücksichtigung erhalten in diesem Zusammenhang die Belange der Träger der Infrastrukturplanungen auf allen Ebenen, die Siedlungsentwicklung und der Freiraumschutz. Die gesetzliche Grundlage für das in Deutschland vorliegende Planungssystem bildet das Raumordnungsgesetz (ROG) [BBR05a].
Die Kompetenz der Raumordnung ist gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 72 Absatz 3 Ziff. GG) Ländersache, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht. Die ausschließliche sowie die konkurrierende Gesetzgebung (Artikel 70 GG ff.) wurden eingeführt, um eine eindeutige Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Die Neueinführung der Kompetenzregelung zwischen Bund und Länder ersetzen die bis 2006 geltende Rahmengesetzgebung (bisher Artikel 74a GG, Artikel 75 GG), der früher die Raumordnung zugeordnet war [BBR07b].

Der vom Verkehrsministerium und BBR im Jahr 1993 verabschiedete Raumordungspolitische Orientierungsrahmen sowie der darauf aufbauende Raumordnungspolitische Handlungsrahmen von 1995 wurden im Jahr 2006 durch die Neuen Leitbilder der Raumentwicklung in Deutschland ersetzt. Diese sind [BBR11]:
- Leitbild 1: "Wachstum und Innovation": Ziel ist die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, vor allem durch die Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft und Stärkung der regionalen Potenziale.
- Leitbild 2: "Daseinsvorsorge sichern": Mit diesem Leitbild soll besonders das Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringer werdender öffentlicher Mittel und Ressourcen, erreicht werden.
- Leitbild 3: "Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten": Mit diesem Leitbild soll vor allem die nachhaltige Raumentwicklung eingebunden und umgesetzt werden. Dabei wird besonders "die Sicherung der vielfältigen Raumfunktionen durch aktives Management räumlicher Ressourcen und Entwicklungspotenziale im Spannungsfeld zunehmender Nutzungskonflikte und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit Flächen und Böden als Ressourcen" betont [BBR11, S. 717].
2013 entwarf die Ministerkonferenz für Raumordnung eine Weiterentwicklung der Leitbilder von 2006, um den veränderten Rahmenbedingungen (beispielsweise demographischer Wandel, Klimawandel, Energiewende, Bürgerbeteiligung, finanzieller Handlungsspielraum und weiteren) gerecht zu werden. Folgende Leitbilder wurden entworfen und der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit als Konsultationsgrundlage gegeben [MKRO13]:
- Wettbewerbsfähigkeit stärken,
- Daseinsvorsorge sichern und
- Raumnutzung steuern.
Nach umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung verabschiedete im März 2016 die Ministerkonferenz für Raumordnung die neuen Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland [BBSR16]:
- Wettbewerbsfähigkeit stärken,
- Daseinsvorsorge sichern,
- Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln und
- Klimawandel und Energiewende gestalten.
Der Raumordnungsbericht 2017 widmet sich ausführlich dem Leitbild "Daseinsvorsorge sichern". Vor dem Hintergrund demografischer und wirtschaftlicher Entwicklungstrends werden die Bedeutung sowie die Herausforderungen der Raumordnung bei der Sicherung Daseinsvorsorge thematisiert [BBSR17]. Insbesondere der Bevölkerungsrückgang sowie die alterne Gesellschaft stehen dabei als bedeutende Einflussfaktoren im Mittelpunkt.