Aufgaben der Akteure in der ÖPNV-Finanzierung
Erstellt am: 30.03.2021 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Die Europäische Union (EU) ist die oberste wettbewerbsregelnde Instanz, welche versucht, die wirtschaftsliberalen Ziele in den öffentlich organisierten Verkehrssektor hineinzuprojizieren. Die erlassenen Verordnungen gelten nicht nur für den nationalen Binnenlandverkehr, sondern sind auch im grenzüberschreitenden Verkehr für alle EU-Staaten gleichermaßen geltend und schaffen somit eine Vereinheitlichung der Strukturen. Auch durch EU-Mittel wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gefördert und ausgebaut.
In Deutschland setzen die nationalen Gesetze des Bundes die EU-Verordnungen um. Es werden politische Rahmenbedingungen zur Entwicklung und Bedeutung des ÖPNV auf Bundes- und Landesebene vorgegeben. Zur Finanzierung des ÖPNV erhalten die Länder vom Bund Finanzmittel in unterschiedlicher Form.
Die Länder verteilen diese Mittel weiter an die nächstunteren Ebenen und stellen gegebenenfalls eigene Finanzmittel bereit. Sie tragen nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) zusätzlich die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Einige Bundesländer finanzieren darüber hinaus landesbedeutende Buslinien [FGSV20].
Die kommunalen Gebietskörperschaften wie kreisfreie Städte, Landkreise und Gemeinden haben die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (zum Beispiel Busse und Straßenbahnen), sowie vereinzelt auch den SPNV. Die Organisation des ÖPNV auf lokaler Ebene ist sehr unterschiedlich gestaltet [FGSV20]. Wenn die kommunalen Gebietskörperschaften aber Aufgabenträger und gleichzeitig Gesellschafter der Verkehrsunternehmen sind, führt diese Doppelrolle zu Interessenkonflikten [Zepp08].
Die Aufgabenträgerschaft kann in Deutschland außerdem an Zweckverbände sowie Verkehrsverbünde abgegeben werden. Diese organisieren, planen und koordinieren als öffentliche Instanz zwischen kommunalen Institutionen den öffentlichen Verkehr nicht nur, sondern sie verteilen auch die finanziell verfügbaren Mittel.
Die Verkehrsunternehmen erbringen die Verkehrsleistungen. Damit haben sie bei eigenwirtschaftlichen Leistungen die finanzielle und unternehmerische Verantwortung gegenüber ihren Liniengenehmigungen und bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen gegenüber den mit den Aufgabenträgern geschlossenen Verträgen. Sie setzen die Finanzmittel nach Maßgabe der vorgegebenen Rahmenbedingungen in Verkehrsleistungen um und sind damit die Ebene, auf deren Handlungen alle Rahmenbedingungen wirken.
Die Fahrgäste, also die Nutzer, sind die Kunden des ÖPNV-Systems. Anders als bei anderen Unternehmen des Dienstleistungssektors können die Nutzer im ÖPNV nicht vollständig zur Finanzierung beitragen. Die Organisation der ÖPNV-Finanzierung sowie die Festsetzung des Finanzierungsanteils durch die Nutzer berührt Aspekte der Wirtschafts- und Sozialpolitik und hat keineswegs nur eine verkehrspolitische Dimension [Ran13].