Effiziente Instandhaltungsstrategien für kommunale Verkehrsinfrastruktur
Erstellt am: 07.01.2021 | Stand des Wissens: 07.01.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Mit der Devise Erhalt geht vor Neubau hat sich der Bund mit der Vorlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Jahr 2015 für den Erhalt der Bestandnetze als Kernanliegen bekannt. [BMVI16ah] Auch die Politik auf Landes- und kommunaler Ebene hat erkannt, dass die Schwerpunkte im Bereich der Erhaltung und weniger im Neubau gesetzt werden müssen.
In der Praxis weist die Erhaltung des kommunalen Wegenetzes jedoch häufig erhebliche Defizite auf. Anfangsschäden werden oftmals nicht frühzeitig behandelt, so dass es zur raschen Schadensfortbildung kommt. [BIKA15, S.19] Dies führt nicht nur zum schleichenden Substanzverzehr, sondern häufig zum völligen Substanz- und Wertverlust. Als Folge werden kostenintensive Erhaltungsmaßnahmen oder komplette Erneuerungen in Form einer vollständigen Wiederherstellung notwendig. Nach Auffassung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird bisher in den wenigsten Kommunen ein konsequentes und systematisches Erhaltungsmanagement betrieben. [BIKA15] Ein beispielhaftes Erhaltungsmanagement illustriert folgende Abbildung mit dem von der Bayerischen Staatsbauverwaltung entworfener Prozesskreislauf. [STMB09, S.3]
![Abb. 1: Prozesskreislauf Erhaltungsmanagement nach Prinzip der Bayerischen Staatsbauverwaltung [Eintrag-Id:516029] prozesskreislauf.png](/servlet/is/516200/prozesskreislauf.png)
Vor dem Hintergrund der hierbei notwendigen kontinuierlichen Betreuung der Infrastruktur sprach sich die Verkehrsministerkonferenz bereits 2013 für eine bedarfsgerechte Bereitstellung der Finanzmittel aus. So müssten sich die Erhaltungsstrategien am verkehrlichen Bedarf und nicht an den gerade vorhandenen liquiden Mitteln orientieren. Neben der Zweckbindung sah die Konferenz daher die überjährige Mittelbereitstellung als unbedingte Voraussetzung an. [VMKo13f]