Anlieger- und Erschließungsbeiträge
Erstellt am: 07.01.2021 | Stand des Wissens: 07.01.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Eine direkte Finanzierung kommunaler Aufgaben durch die Einwohner ist in vielen Bereichen bekannt. So werden Abfallgebuhren und Abwasserentsorgungsgebuhren für einen kostendeckenden Betrieb der Versorgungsinfrastruktur erhoben. Ebenso werden in einzelnen Bundesländern für den Ausbau von Straßen sogenannte Anlieger- und Erschließungsbeiträge erhoben. In Abhängigkeit der jeweiligen Fremdverkehrsnutzung können, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, auf die anliegenden Grundstückseigentümer hierbei bis zu 80 Prozent der Ausbaukosten übertragen werden. [Raki18]
Seit längerem stehen diese Beiträge jedoch in der Kritik. Die Ermittlung des umlagefähigen Beitrags gestaltet sich derart komplex, dass der Aufwand hierfür häufig in einem schlechten Verhältnis zu den erhobenen Mitteln steht. Die Stadt Hamburg ermittelte, dass ihr Erhebungsaufwand inklusive Rechtsstreitkosten zwischen 2011 und 2015 stets über den erzielten Einnahmen lag, und schaffte die Beiträge in der Konsequenz im Jahr 2016 ab. [Dey16] Zudem liegen die Kosten für die Grundstückseigentümer regelmäßig im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich und stellen damit für die betreffenden Haushalte eine große Herausforderung dar, weshalb die Beiträge zusätzlich in der Kritik stehen. [Hoec]
Die Abschaffung der Anlieger- und Erschließungsbeiträge in einigen Bundesländern hat in den verbliebenen Ländern zur Forderung geführt diesen Beispielen zu folgen. Die folgende Abbildung zeigt die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern. Hieran wird kritisiert, die Andersbehandlung widerspreche dem Gerechtigkeitsempfinden; nach dieser Auffassung wäre eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. [Piro19]