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Mögliche kommunale Einnahmequellen

Erstellt am: 07.01.2021 | Stand des Wissens: 07.01.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die langanhaltende Unterfinanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur hat eine Diskussion über zusätzliche verkehrsbezogene Einnahmequellen der Kommunen angeregt. Diese befänden sich in der kommunalen Finanzhoheit und würden die Abhängigkeit von Zuweisungen durch Bund und Länder zur nachhaltigen Finanzierung der Infrastruktur mindern. [Hube01]
Die folgende Abbildung 1 zeigt die Zusammensetzung der gesamten Einnahmen der Kommunen in den Flächenländern im Jahr 2018. Die Steuereinnahmen dieser Kommunen sind zusätzlich noch einmal separat ausgewiesen und enthalten auch ihren Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer (also Mehrwertsteuer), die als Gemeinschaftssteuern bundesweit erhoben und deren Aufkommen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden. Im Gegensatz dazu bestehen die eigenen Einnahmen der Kommunen aus den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren in Höhe von 20 Milliarden Euro und den Steuereinnahmen aus Gewerbe- und Grundsteuern im Umfang von 55 Milliarden Euro. Zusammen entspricht dies einem Anteil von 30 Prozent an den Gesamteinnahmen der Kommunen in Höhe von 254 Milliarden Euro.
kommunalfinanzen.pngAbb. 1: Kommunalfinanzen in den Flächenländern im Jahr 2018 in Milliarden Euro [DST19a]
Zur Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV: kommunale Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen) erhalten die Kommunen Unterstützung von Bund und Ländern aus deren allgemeinen Steuereinnahmen. Dies erfolgt in Form einer Vielzahl zweckgebundener Mittelzuweisungen, eine Spaghettifinanzierung, die durch Abbildung 2 für das Jahr 2010 illustriert wird. In der Abbildung wird allerdings das Kürzel ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) als Synonym für den ÖSPV verwendet und nicht, wie hier sonst, als Oberbegriff für den ÖSPV und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
finanzierungsinstrumente.pngAbb. 2: Die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente des OPNV im Uberblick [FES10b]
In der Diskussion um die Zukunft der kommunalen Verkehrsinfrastrukturfinanzierung stehen insbesondere solche Finanzierungsquellen im Vordergrund, die auf kommunaler Ebene zur zweckgebundenen Finanzierung des Verkehrs eingesetzt werden können.
Zum Vergleich seien zunächst die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes aus dem Verkehrssektor genannt. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel und die Kraftfahrzeugsteuer generieren jährlich Einnahmen von circa 50 Milliarden Euro für den Bund. Hinzu kommt die Lkw-Maut zur Finanzierung der Bundesfernstraßen mit einem jährlichen Aufkommen von 7,5 Milliarden Euro. [VIFG15]
Demgegenüber beschränken sich die kommunalen verkehrsbedingten Einnahmequellen auf die Fahrgeldeinnahmen des ÖSPV in Höhe von 12,8 Milliarden Euro (2018) und gegebenenfalls die Straßenausbaubeiträge, die jedoch finanziell kaum einen Beitrag leisten. Um zusätzliche eigene Mittel auf kommunaler Ebene zu erheben, wird deren Ausweitung sowie die Einführung zusätzlicher Instrumente erwogen. In Betracht kommt eine stärkere Finanzierung durch die direkten Nutzer der Infrastruktur in Form von Mauterhebungen (zum Beispiel City-Maut). Zusätzlich könnten auch die Nutznießer von Verkehrsanbindungen durch die kommunale Straßeninfrastruktur und den ÖPNV (zum Beispiel Arbeitgeber, die von Arbeitnehmern erreicht werden, oder Geschäfte, die von Kunden erreicht werden) zur erweiterten Nutzerfinanzierung beitragen. [LiKu17]
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Kommunale Verkehrsinfrastruktur: Finanzierungsbedarf und -quellen und institutionelle Reformoptionen (Stand des Wissens: 07.01.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?516030
Literatur
[DST19a] Deutscher Städtetag (Hrsg.) Zusammenhalt in den Städten stärken, nachhaltige Mobilität forcieren und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, 2019/02
[FES10b] Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Bonn (Hrsg.) Die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente des ÖPNV im Überblick, 2010
[Hube01] Huber, Bernd Die Mischfinanzierungen im deutschen Föderalismus, 2001/11/21
[LiKu17] Link, Heike, Kunert, Uwe Staatliche Einnahmen und Ausgaben im Verkehrssektor: Analyse der Datensituation und konzeptionelle Erfordernisse für eine Finanzierungsrechnung, 2017
[VIFG15] VIFG (Hrsg.) Mauteinnahmen und Mautverwendung, 2015
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
City Der in der Stadtforschung und im allgemeinen Sprachgebrauch für die Kennzeichnung des Stadtzentrums meist größerer Städte verwendete Begriff City ist nicht eindeutig, da er im Englischen eine völlig andere Bedeutung hat. Im englischen Sprachgebrauch kann der Begriff City für drei verschiedene Varianten stehen:
  1. allgemein für eine Großstadt,
  2. für eine historische Stadt mit Bischofssitz und Kathedrale,
  3. für eine Stadt mit königlicher Urkunde und zeremoniellen Privilegien.
Der deutsch Begriff der City leitet sich aus der frühen Konzentration von Bürofunktionen in der historischen City of London ab, da sich dort bereits im 18. Jahrhundert mit dem aufkommenden und rasch entfaltenden Banken- und Versicherungswesen der neue Typ des Bürohauses herausbildete, der den Prozess der Citybildung enorm beschleunigte. In erster Linie ist City ein Funktionsbegriff. Die City ist der zentralst gelegene Teilraum einer größeren Stadt mit einer räumlichen Konzentration hochrangiger zentraler Funktionen des tertiären und quartären Sektors.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?516154

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 21:33:09