Zukünftige Finanzierung des ÖPNV
Erstellt am: 25.11.2020 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt die grundlegenden Mobilitätsbedürfnisse sicher und ermöglicht eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Indem der ÖPNV Beförderungsaufgaben in Ballungsräumen effektiv und flächensparsam durchführt, sichert er die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems, auch des Automobilverkehrs. Das geschieht umwelt- und stadtverträglich. Damit ist der ÖPNV ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität [UBA20].
Die Aufgaben und Ansprüche an den ÖPNV werden ebenfalls wachsen. Dessen bedarfsgerechte Finanzausstattung ist damit besonders wichtig für die Qualität von Mobilität. Andernfalls droht langfristig eine zunehmende Unterfinanzierung des ÖPNV [BSN21] [MVBW21].
Um umwelt-, verkehrs- und klimapolitische Ziele erreichen zu können (siehe Abbildung 1), ist unter anderem ein massiver Ausbau des ÖPNV-Angebotes erforderlich [BSN21], was nur teilweise mit den vorhandenen Finanzinstrumenten möglich ist.
Abbildung 1: Verkehrspolitische Ziele der Europäischen Kommission [VDV21a]
Das gegenwärtige Finanzierungs- und Fördersystem des ÖPNV besteht hauptsächlich aus zwei Säulen (Nutzer- und Haushaltsfinanzierung), ist aber kaum durchschaubar. Im Laufe der Jahrzehnte ist die ÖPNV-Finanzierung mehr und mehr zu einem komplexen und von Zersplitterung der Zuständigkeiten gekennzeichneten Finanzierungs- und Zuschusssystem geworden. Dies führt zu Fehlanreizen und verhindert in weiten Teilen ein am Kunden orientiertes ÖPNV-System. Die grundlegende Reform der Verkehrsfinanzierung ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Kommunen [Ran13].
Die bisherigen Finanzmittel für den ÖPNV werden somit zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele kaum ausreichen. Für die Zukunft wird gefordert, dass sich der Bund bei der Finanzierung des ÖPNV stärker engagieren muss [VDV21]. Zusätzlich zu den aktuellen Finanzinstrumenten können weitere Maßnahmen mit Anreiz- und Lenkungswirkungen zugunsten des ÖPNV, wie zum Beispiel die Nutznießerfinanzierung, zu der erforderlichen Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung beitragen [Mietzsch20].