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Akteure des automatisierten und vernetzten Fahrens

Erstellt am: 12.08.2019 | Stand des Wissens: 05.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die Akteure des automatisierten und vernetzten Fahrens (AVF) können zunächst in kommerzielle und private (potenzielle) Nutzer der neuen Technologien im Straßenverkehr auf der einen Seite und die diese Technologie vorantreibenden Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf der anderen Seite unterschieden werden.

Um das AVF zu entwickeln, kooperieren häufig vor allem verschiedene Akteure aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik im Rahmen von Forschungsvorhaben, Projekten, Studien oder Feldversuchen miteinander. Beispielsweise hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, dem Verband der Automobilindustrie (VDA) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) im Jahr 2015 einen Autobahnabschnitt auf der Autobahn 9 in Bayern als Testfeld eingerichtet [BMDV21n]. Das Testfeld soll der Wirtschaft sowie der Forschung das Sammeln von Erfahrungen im Realverkehr und in Fahrsituationen auf Autobahnen ermöglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen erhofft sich die Politik die Ableitung von Entscheidungsgrundlagen.

Der Anteil autonomer Fahrzeuge an Neuzulassungen im Jahr 2050 wird auf 50 bis 70 Prozent geschätzt [AlKi18]. Über 90 Prozent dieser autonomen Fahrzeuge werden voraussichtlich im Bereich der Mobilitätsdienstleistungen eingesetzt [Wink18].

Wird diesen Prognosen gefolgt, verändert die Einführung des AVF das Mobilitätsverhalten der Nutzer bezüglich der Wahl und der Kombination von Verkehrsträgern entscheidend, wobei zumeist eine erhöhte Inanspruchnahme von Mobilitätsdienstleistungen und eine Abnahme des Pkw-Bestands im Privatbesitz vorausgesagt wird [AgVe17]. Als Mobilitätsdienstleister treten hierbei zum einen Automobilhersteller auf, die aufgrund der abnehmenden Nachfrage nach neuen Pkw für den Individualverkehr ihr Angebot auf Mobilitätsdienstleistungen erweitern. Hier können sie beispielsweise auf bestehende Kundenplattformen aufbauen.
Darüber hinaus werden den Prognosen nach weitere Car- sowie Ridesharing-Dienste erwartet, die nicht nur Pkw sondern weitere Verkehrsmittel anbieten werden. Für private Nutzer im Straßenverkehr wird sich demnach eine breite Auswahl an Mobilitätsangeboten bieten, die ein multimodales Verkehrsverhalten und die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ermöglicht und die Abhängigkeit von einem privaten Fahrzeug deutlich senkt [AgVe17].

Jedoch ist es wahrscheinlich, dass vor dem Einsatz von automatisierten Fahrzeugen im Personenverkehr die Automatisierung und Vernetzung von Nutzfahrzeugen im Straßengüterverkehr zunehmen und sich etablieren wird. So erhoffen sich Transportdienstleister von automatisierten Lkw Problemlösungen hinsichtlich der Lenkzeiten, der Sicherheit sowie der Betriebskosten [Kölln22].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Verkehrs- und Umweltwirkungen des automatisierten und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr (Stand des Wissens: 16.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?503150
Literatur
[AgVe17] Christian Hochfeld, Alexander Jung, Anne Klein-Hitpaß, Urs Maier, Kerstin Meyer, Fritz Vorholz Mit der Verkehrswende die Mobilität von morgen sichern: 12 Thesen zur Verkehrswende, 2017/03
[AlKi18] Altenburg, Sven , Kienzler, Hans-Paul , Auf der Maur, Alex Einführung von Automatisierungsfunktionen in der Pkw-Flotte, 2018/08
[BMDV21n] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Automatisiertes und vernetztes Fahren, 2021/07/27
[Kölln22] Christiane Köllner Das müssen Sie zum automatisierten Fahren wissen, 2022/12/20
[Wink18] Uwe Winkelhake Die digitale Transformation der Automobilindustrie: Treiber - Roadmap - Praxis, 2018
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?502835

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 03:12:19