Datenmanagement und rechtliche Aspekte beim Building-Information-Modeling
Erstellt am: 08.08.2019 | Stand des Wissens: 30.11.2023
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Building-Information-Modeling (BIM) ist eine digitale Arbeitsmethodik, die durch eine zentrale Plattform unterschiedliche Fachbereiche beim gemeinsamen Arbeiten unterstützt. Durch die Vielzahl an Kooperationspartnern entstehen über die langen Lebenszyklen von Bauwerken riesige Datensätze unter der Anwendung von BIM. Die volle Nutzung und den Austausch dieser Daten softwareunabhängig zu gestalten, ist dabei unverzichtbar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt gewisse Anforderungen an die Daten, Prozesse und Qualifikation der Arbeitnehmer [BMDV23ab].
Um das Datenmanagement effizient zu gestalten, wird auf standardisierte, herstellerneutrale Schnittstellen wie die international anerkannte Industry-Foundation-Classes (IFC) im Hochbau und den in Deutschland im Straßenbau bekannten Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) zurückgegriffen. Die Schnittstellen spielen eine große Rolle beim verlustfreien Datenaustausch [BMDV23ab].
Durch die Umstellung zur Arbeitsweise mit BIM müssen in Zukunft zudem neue rechtliche Aspekte und Auswirkungen berücksichtigt werden. Grund hierfür ist, dass Haftung und Eigentum, was die Daten betrifft, mitunter in der gemeinsamen Datenumgebung nicht eindeutig den Beteiligten zuzuordnen ist, wenn nicht korrekt gearbeitet wird. Wie bei allen großen computergestützten Arbeiten kommt dem Datenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Um Projekte mit großen Datenmengen vor unerwünschten Angriffen zu schützen, muss zunächst sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite der Umgang mit den neuen Technologien fehlerfrei möglich sein, sodass Prozesse durch die Regulierung von Zugriffs- und Nutzungsrechten besser geschützt werden können. Auftragnehmer stehen zudem vor der Herausforderung, mithilfe der BIM-Methode sowohl transparent als auch mit der nötigen Sorgfalt arbeiten zu müssen, um ihre Daten vor Cyberangriffen zu schützen [BMDV23ab].