Beschleunigte Genehmigungsverfahren durch Building-Information-Modeling
Erstellt am: 07.08.2019 | Stand des Wissens: 30.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Mithilfe von Building-Information-Modeling (BIM) sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden [BMVI18k]. Bisher wird noch eingehend der Genehmigungsantrag in Papierform bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht und manuell geprüft. Dies führt zu Verzögerungen und langwierigen Genehmigungsverfahren. Schon seit längerem bietet BIM hier die Möglichkeit der Erstellung von 2-D-Plänen und Zeichnungen auf Basis des Projektmodells für den Genehmigungsprozess. Einerseits sinkt der Aufwand zur Erstellung der abgeleiteten Pläne wegen der einheitlichen Datengrundlage, andererseits erhöht die Ableitung aus dem konsistenten Modell die Qualität der Planungsergebnisse, und die Fehleranfälligkeit wird reduziert. Außerdem können technische Details mittels Visualisierung anhand des Modells verständlicher dargestellt werden [BMVI17an]. Bei Nebenbestimmungen, die der Baugenehmigung angefügt werden können und zu nachträglichen Änderungen des Projekts führen, erleichtert BIM die Einbindung dieser Änderungen in das aktuelle Modell. Bei der konventionellen Planung dagegen bedeutet das manuelle Nachführen der betroffenen Zeichnungen einen hohen Aufwand [BMVI18k].
Weiterhin ist es sinnvoll, die Digitalisierung über Vorhabenträger hinaus für Genehmigungsprozesse zu nutzen und Genehmigungsbehörden zu befähigen, BIM-Planungen zur Beschleunigung der weiteren Planung zukünftig vollständig digital zu bearbeiten [BMVI17am]. Indem Genehmigungsbehörden Zugriff auf für sie freigegebene Teile des BIM-Datenbestands erhalten, können sie die Daten unmittelbar papierlos, medienbruchfrei und verlustfrei weiterverwenden [KaCl18]. Dafür soll es künftig auch möglich sein, den Bauantrag elektronisch mit einer elektronischen Signatur einzureichen [Berg18a].
Das durch die planen-bauen 4.0 GmbH geleitete Forschungsprojekt BIM-basierter Bauantrag, welches von 2018 bis 2020 lief, beschäftigte sich mit der Nutzung von BIM-Modellen für bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Verwaltungsverfahren.
Es wurden zunächst die Anforderungen und Vorgaben von Genehmigungsverfahren analysiert, um eine Grundlage für den interoperablen Datenaustausch mittels eingeführter Austauschstandards zu schaffen, damit Informationen aus Modellen gezielt in den digitalen Bauantrag übernommen und Modelle regelbasiert geprüft werden können.
Es wurde ein Konzept zur Verwendung offener Datenstandards entworfen.
Ergänzend zu den Modellinhalten wurde ein Kommunikationskonzept entwickelt, das es erlaubt, Anmerkungen direkt am Modell mit dem digitalen Bauantrag zu übermitteln, bspw. zur Unterstützung von Abweichungsanträgen [KVDDH22a].
Dieser digitale Bauantrag ermöglicht eine Teilautomatisierung der bauordnungsrechtlichen Prüfungen, indem er unter anderem eine regelbasierte Überprüfung von Geometrien und von Mindest- und speziellen Gebäudeanforderungen erlaubt. Dadurch wird sowohl die Genehmigungsplanung als auch die Kommunikation zwischen den Planenden und den Ausführenden erleichtert [PlBa23b].
Der digitale Bauantrag soll per Webservice mittels des Standards XBau an das "Virtuelle Bauamt" geleitet werden, welches wiederum Möglichkeiten wie die Anbindung von Bauherren und Architekturbüros an das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde erhält (siehe Abb. 1).
Es wurden zunächst die Anforderungen und Vorgaben von Genehmigungsverfahren analysiert, um eine Grundlage für den interoperablen Datenaustausch mittels eingeführter Austauschstandards zu schaffen, damit Informationen aus Modellen gezielt in den digitalen Bauantrag übernommen und Modelle regelbasiert geprüft werden können.
Es wurde ein Konzept zur Verwendung offener Datenstandards entworfen.
Ergänzend zu den Modellinhalten wurde ein Kommunikationskonzept entwickelt, das es erlaubt, Anmerkungen direkt am Modell mit dem digitalen Bauantrag zu übermitteln, bspw. zur Unterstützung von Abweichungsanträgen [KVDDH22a].
Dieser digitale Bauantrag ermöglicht eine Teilautomatisierung der bauordnungsrechtlichen Prüfungen, indem er unter anderem eine regelbasierte Überprüfung von Geometrien und von Mindest- und speziellen Gebäudeanforderungen erlaubt. Dadurch wird sowohl die Genehmigungsplanung als auch die Kommunikation zwischen den Planenden und den Ausführenden erleichtert [PlBa23b].
Der digitale Bauantrag soll per Webservice mittels des Standards XBau an das "Virtuelle Bauamt" geleitet werden, welches wiederum Möglichkeiten wie die Anbindung von Bauherren und Architekturbüros an das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde erhält (siehe Abb. 1).
Die Austauschstandards XPlanung und XBau unterstützen einerseits den verlustfreien interoperablen Datenaustausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen. Andererseits bieten sie die Möglichkeit, strukturiert Informationen auszutauschen, was somit zur Vermeidung von Mehrfachinformationen und anderen Einspareffekten führt [Xpla19].