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Konsumgüter-Kontraktlogistik als Möglichmacher - Kille-Pitch Nr. 21

Erstellt am: 05.07.2019
Autoren:   Bundesvereinigung Logistik e.V.
Erscheinungsjahr / -datum:   2018/03/01
Herausgeber:   Bundesvereinigung Logistik e.V.
Zitiert als:   [BVL18]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Online-Artikel BVL (05.07.2019)

Glossar

  • KonsumgüterAls Konsumgüter bezeichnet man Güter, die primär für den privaten Ge- oder Verbrauch hergestellt und gehandelt werden. Konsumgüter können in zwei Kategorien unterteilt werden; Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter.

Zitiert in Synthesebericht

Ansprechpartner
Bundesvereinigung Logistik e.V.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?500626

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 18:55:35