Richtlinie 95/50/EG - einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße
Erstellt am: 17.06.2019 | Stand des Wissens: 17.06.2019
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Zitiert als: | [95/50/EG] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | EU-Länder | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Europäisches Parlament | |
Datum des Inkrafttretens: | 1995/10/17 | |
Internet-Quelle: | eur-lex.europa.eu (11.2020) |
Mit der Richtlinie wird ein einheitliches EU-weites System für Kontrollen in Stichproben von Gefahrguttransporten auf der Straße eingeführt, um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten. Die Richtlinie gilt für Kontrollen der Länder der Europäischen Union (EU) von Gefahrguttransporten auf der Straße, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die im Gebiet der betreffenden Länder am Straßenverkehr teilnehmen oder aus einem Nicht-EU-Land in ihr Gebiet einfahren. Die Kontrollen erfolgen im Gebiet eines EU-Landes, sofern sie nicht als Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der EU, sondern im Rahmen der üblichen Kontrollen ohne Diskriminierung, stattfinden. Jedes EU-Land übermittelt der Kommission für jedes Kalenderjahr einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie durch die EU-Länder vor.