Entwurfselemente und Ausstattung von Radschnellwegen
Erstellt am: 03.06.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Zur Einhaltung der Qualitätsstandards sollen eigenständig geführte Radschnellwege im Zweirichtungsverkehr bei den Entwurfselementen auf Strecken eine Breite von mindestens vier Metern aufweisen. Im Außerortsbereich sollen Kurven Radien von mindestens 20 Metern einhalten. Weitere zu beachtende Elemente sind je nach Führungsform Sicherheitstrennstreifen (zum Gehweg, zur Kfz-Fahrbahn), Begrenzungsstreifen und die Führung an Engstellen. Bei Einrichtungsradwegen sollen Breiten von mindestens drei Metern verwendet werden. Weiterhin existieren Grundsätze zur gemeinsamen Führung von Radverkehr und Linienbussen sowie Fahrradstraßen [FGSV14a]. Außerdem sind entsprechende Elemente wie Wannenmindesthalbmesser und Kuppenmindesthalbmesser sowie Längs- und Querneigung bei der Linienführung zu beachten.
Der Knotenpunktgestaltung und der Ausbildung von Querungsanlagen kommen bei der Anlage von Radschnellwegen eine besondere Bedeutung zu. Je nach Knotenpunktart und Querungsform sind verschiedene Gestaltungsformen denkbar, die bei der Anlage von Radschnellwegen insbesondere Anhaltevorgänge und Wartezeiten minimieren sollen. Mit ansteigenden Verlustzeiten sind folgende mögliche Knotenpunktformen üblich: Vorrang (geregelt durch Verkehrszeichen), Unterführung, Überführung, Kreisverkehre für Radverkehr, kleiner Kreisverkehr (Radverkehr auf Fahrbahn geführt), Überquerungsstelle mit Wartepflicht und Mittelinsel, lichtsignalgeregelte Überquerungsstelle sowie ein lichtsignalgeregelter Knotenpunkt [FGSV14a].
Entsprechend der konkreten Verkehrsströme vor Ort kommen bei den in Deutschland bislang umgesetzten Radschnellweglösungen in der Regel alle Knotenpunktformen zur Anwendung. Bei höheren Radverkehrsaufkommen gegenüber den zu erwartenden Kfz-Verkehrsstärken wird der Radverkehr üblicherweise bevorrechtigt geführt. Unter- und Überführungen sind grundsätzlich empfohlen, jedoch sind Sonderbauwerke sehr kostenintensiv und auf innerstädtischen Trassen auch aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht immer realisierbar. Bei gleichberechtigten Verkehrsströmen werden häufiger Kreisverkehr und Rechts-vor-Links-Regelungen gewählt. In Ausnahmefällen und in der Regel bei querenden Hauptverkehrsstraßen sind auch Knotenpunkte mit Wartepflicht oder signalisierte Kontenpunkte möglich [Gwia15].
Als Belag kommt für Radschnellwege in der Regel nur Asphalt oder Beton in Frage. Grundsätzlich sind Markierungen sinnvoll, welche eine gute Nachtsichtbarkeit bei Nässe gewährleisten (in der Regel in weiß). Mittlere Leitlinien bei Zweirichtungsverkehr sind vor allen in Kurvenbereichen sinnvoll. Auch der Einsatz einer Kilometrierung (Kilometersteine mit Zielangaben und Entfernungen) ist empfehlenswert. Hier scheint sich Blau als Leitfarbe in mehreren Regionen Deutschlands durchzusetzen [Nuer17].
Mit der jüngsten StVO-Novelle im April 2020 erfolgte eine verkehrsrechtliche Kennzeichnung von Radschnellwegen. Zwei neue Verkehrszeichen, 350.1 und 350.2, kennzeichnen den Beginn beziehungsweise die Weiterführung an Knotenpunkten sowie das Ende eines Radschnellweges.
Zur Ausstattung von Radschnellwegen gehören ergänzende Informationselemente zur Radwegweisung ebenso wie mögliche Servicepunkte an der Route. Wegweisungen sind insbesondere an wichtigen Kreuzungsstellen mit Zubringer- und Zulaufstrecken, aber auch an ÖPNV-Haltestellen und Ähnlichem sinnvoll. Das derzeit gültige Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen von 1998 zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr [FGSV98b] wird aktuell überarbeitet. Weitere wünschenswerte Ausstattungsmerkmale wären die Anlage von Mobil- und Servicepunkten (beispielsweise nach [FGSV14a] alle vier bis fünf Kilometer), Wetterschutz- und Pausenstellen, WLAN-Hotspots, Frischwasserstationen, Ladestationen für E-Bikes, Fahrradreparaturstationen und Schlauchautomaten.
Auch die Beleuchtung von Radschnellwegen gehört zu einem wichtigen Ausstattungsmerkmal. Während innerorts die Beleuchtung nach [FGSV14a] stets vorzusehen ist (Lichtstärke 3 bis 7 Lux), ist außerorts eine Beleuchtung zumindest wünschenswert. Gerade außerorts wird das Thema Beleuchtung jedoch durchaus kontrovers diskutiert. Einerseits erhöhen ortsfeste Beleuchtungen im Falle nichtanstehender Medien (bereits verlegte Stromleitungen entlang der Trasse zur Speisung der ortsfesten Beleuchtung) die Kosten deutlich. Andererseits treten auch Zielkonflikte auf, wenn künstlich beleuchtete Radschnellwege durch umweltsensible Bereiche (zum Beispiel Schutzgebiete) geführt werden sollen. Deshalb sind auch Fragen des Dimmens im Falle der Nichtnutzung oder gegebenenfalls Nachtabschaltung in Erwägung zu ziehen. Von maßgebender Bedeutung ist jedoch das Vorhandensein einer ortsfesten Beleuchtung bei Besonderheiten auf der Strecke, Hindernissen, Engstellen oder an Knotenpunkten [Sena18].
Auch die Beleuchtung von Radschnellwegen gehört zu einem wichtigen Ausstattungsmerkmal. Während innerorts die Beleuchtung nach [FGSV14a] stets vorzusehen ist (Lichtstärke 3 bis 7 Lux), ist außerorts eine Beleuchtung zumindest wünschenswert. Gerade außerorts wird das Thema Beleuchtung jedoch durchaus kontrovers diskutiert. Einerseits erhöhen ortsfeste Beleuchtungen im Falle nichtanstehender Medien (bereits verlegte Stromleitungen entlang der Trasse zur Speisung der ortsfesten Beleuchtung) die Kosten deutlich. Andererseits treten auch Zielkonflikte auf, wenn künstlich beleuchtete Radschnellwege durch umweltsensible Bereiche (zum Beispiel Schutzgebiete) geführt werden sollen. Deshalb sind auch Fragen des Dimmens im Falle der Nichtnutzung oder gegebenenfalls Nachtabschaltung in Erwägung zu ziehen. Von maßgebender Bedeutung ist jedoch das Vorhandensein einer ortsfesten Beleuchtung bei Besonderheiten auf der Strecke, Hindernissen, Engstellen oder an Knotenpunkten [Sena18].
Das volle Potenzial werden Radschnellwegverbindungen nur dann erschließen, wenn in Bezug auf Ausstattungselemente auch für ausreichend, sichere, zentral gelegene, barrierefreie und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten an den wichtigen Quell- und Zielorten sowie an intermodalen Verknüpfungspunkten gesorgt wird. Auch Schließfächer sowie Lademöglichkeiten für Pedelecs sind als Ausstattungsmerkmale zu überlegen [TUHH17]. Ebenso bedarf es der Möglichkeit von Duschen und Umkleiden am Zielort für eine weitere Potenzialentfaltung.