Qualitätsstandards von Radschnellwegen
Erstellt am: 29.05.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Grundlegende Qualitätsanforderungen ergeben sich vordergründig aus dem planerischen Ziel, eine wirkungsvolle Beschleunigung des Radverkehrs zu erreichen. Nach [FGSV14a] sind daher bereits Qualitäten quantifiziert worden, welche auch auf den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) aufbauen. Dazu sollen nach [FGSV14a]
- durchschnittliche Entwurfsgeschwindigkeiten von mindestens 20 Kilometer pro Stunde ermöglicht werden und die Trassierung mindestens Geschwindigkeiten von 30 Kilometer pro Stunde erlauben (als anzustrebende Fahrgeschwindigkeit inklusive Zeitverluste an Knotenpunkten),
- Zeitverluste durch Anhalten und Warten klein gehalten werden (innerorts maximal 30 Sekunden pro Kilometer und außerorts 15 Sekunden pro Kilometer) sowie
- eine Breite gewährleistet sein, sodass zwei Fahrräder nebeneinander fahren können und ohne Beeinträchtigung ein drittes Fahrrad überholen kann beziehungsweise im Begegnungsfall (Zweirichtungsverkehr) jeweils zwei nebeneinander fahrende Verkehrsteilnehmer sich begegnen können (4,0 Meter im Zweirichtungsverkehr, 3,0 Meter straßenbegleitend im Einrichtungsverkehr).
Die Anforderung an möglichst störungsfreie und konfliktarme Überhol- und Begegnungsvorgänge besitzt auch deshalb hohe Relevanz, da aufgrund unterschiedlicher körperlicher Fitness und technischer Ausstattung der Fahrzeuge sehr verschiedene Fahrgeschwindigkeiten anzunehmen sind [TUHH17].
In Nordrhein-Westfahlen etwa sind die Regelquerschnitte für die Ausführung von Radschnellwegen verbindlich [Regi17].
Zur Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsanforderungen und Abweichungen von Vorgaben im Einzelfall hat [FGSV14a] spezifische Zielwerte in Bezug auf Einflussfaktoren auf Fahrgeschwindigkeit (Radien, Oberflächen, Störungen anderer Verkehrsarten, Steigungen et cetera), Zeitverluste (Anhalte und Wartezeiten) und Breiten empfohlen. Beispielsweise empfiehlt [FGSV14a], dass die Streckenlängen, auf denen mindestens eines der Kriterien nicht eingehalten wird, in Summe nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtlänge der Radschnellwegverbindung umfassen. Ein analoger Zielwert ist für das Unterschreiten der Breitenvorgaben angegeben [FGSV14a].
In den aktuellen Entwürfen zu Hinweisen zu Anlagen von Radschnellverbindungen [FGSV21c] werden bereits weitere Unterschreitungsmargen entsprechend der in Baden-Württemberg angewendeten Reglungen diskutiert. Demnach ist auch eine Unterschreitung von 20 Prozent der Qualitätsanforderungen, bezogen auf die Gesamtlänge, im Gespräch. In Baden-Württemberg ist die Einhaltung dieser Anforderung bereits eingeführt [BaWü17, RVSO18]. Eine ähnliche Regelung verfolgt aktuell die Bundeshauptstadt Berlin [Sena18].
Eine sehr vertiefte Auseinandersetzung mit Qualitätsstandards findet sich bei den Überlegungen zum "Bayerischen Weg". Die Qualitätsstandards der FGSV wurden für das Element eines Radschnellweges übernommen und für Bayern weiter konkretisiert. Ein wesentliches, gegenüber den üblichen Qualitätsstandards, abweichendes Element ist der Einsatz von Radschnellwegen innerorts nur bei Verbindungskategorie IR II (innergemeindliche Radschnellverbindung). Niedrigere Verbindungsfunktionsstufen IR III sollen demnach innerorts als innergemeindliche Radhauptverbindung geführt werden [Nuer17]. Radhauptverbindungen haben gegenüber Radschnellverbindungen insbesondere eine geringere Anforderung an die Querschnittsbreite und die maximalen Verlustzeiten auf Streckenabschnitten durch Knotenpunktsfolgen.
Im Zusammenhang mit der nicht immer einfachen Einhaltung vorgegebener Qualitätsstandards werden mancherorts auch neue innovative Radschnellwegformen wie beispielsweise über sogenannte Umweltverbundstraßen diskutiert [Stei14]. Auf Basis der formulierten Qualitätsanforderungen ergeben sich für Radschnellverbindungen Entwurfsgrundsätze in den Bereichen Führungsformen, Entwurfselemente, Ausbildung von Knotenpunkten und Querungsanlagen, Markierung und der verkehrsrechtlichen Regelung und Ausstattung.
In Nordrhein-Westfahlen etwa sind die Regelquerschnitte für die Ausführung von Radschnellwegen verbindlich [Regi17].
Zur Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsanforderungen und Abweichungen von Vorgaben im Einzelfall hat [FGSV14a] spezifische Zielwerte in Bezug auf Einflussfaktoren auf Fahrgeschwindigkeit (Radien, Oberflächen, Störungen anderer Verkehrsarten, Steigungen et cetera), Zeitverluste (Anhalte und Wartezeiten) und Breiten empfohlen. Beispielsweise empfiehlt [FGSV14a], dass die Streckenlängen, auf denen mindestens eines der Kriterien nicht eingehalten wird, in Summe nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtlänge der Radschnellwegverbindung umfassen. Ein analoger Zielwert ist für das Unterschreiten der Breitenvorgaben angegeben [FGSV14a].
In den aktuellen Entwürfen zu Hinweisen zu Anlagen von Radschnellverbindungen [FGSV21c] werden bereits weitere Unterschreitungsmargen entsprechend der in Baden-Württemberg angewendeten Reglungen diskutiert. Demnach ist auch eine Unterschreitung von 20 Prozent der Qualitätsanforderungen, bezogen auf die Gesamtlänge, im Gespräch. In Baden-Württemberg ist die Einhaltung dieser Anforderung bereits eingeführt [BaWü17, RVSO18]. Eine ähnliche Regelung verfolgt aktuell die Bundeshauptstadt Berlin [Sena18].
Eine sehr vertiefte Auseinandersetzung mit Qualitätsstandards findet sich bei den Überlegungen zum "Bayerischen Weg". Die Qualitätsstandards der FGSV wurden für das Element eines Radschnellweges übernommen und für Bayern weiter konkretisiert. Ein wesentliches, gegenüber den üblichen Qualitätsstandards, abweichendes Element ist der Einsatz von Radschnellwegen innerorts nur bei Verbindungskategorie IR II (innergemeindliche Radschnellverbindung). Niedrigere Verbindungsfunktionsstufen IR III sollen demnach innerorts als innergemeindliche Radhauptverbindung geführt werden [Nuer17]. Radhauptverbindungen haben gegenüber Radschnellverbindungen insbesondere eine geringere Anforderung an die Querschnittsbreite und die maximalen Verlustzeiten auf Streckenabschnitten durch Knotenpunktsfolgen.
Im Zusammenhang mit der nicht immer einfachen Einhaltung vorgegebener Qualitätsstandards werden mancherorts auch neue innovative Radschnellwegformen wie beispielsweise über sogenannte Umweltverbundstraßen diskutiert [Stei14]. Auf Basis der formulierten Qualitätsanforderungen ergeben sich für Radschnellverbindungen Entwurfsgrundsätze in den Bereichen Führungsformen, Entwurfselemente, Ausbildung von Knotenpunkten und Querungsanlagen, Markierung und der verkehrsrechtlichen Regelung und Ausstattung.