Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten
Erstellt am: 27.05.2019 | Stand des Wissens: 27.05.2019
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Zitiert als: | [CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Deutscher Bundestag | |
Datum des Inkrafttretens: | 2017 |
Im Jahr 2014 hat die EU eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Deutschland hat die Richtlinie mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz legt hierbei neue Berichtspflichten insbesondere für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen fest. Die betrifft vor allem nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit.