Netzbedeutung und Verbindungsfunktion von Radschnellwegen
Erstellt am: 25.05.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Den Anforderungen einer leistungsstarken Verbindung über längere Distanzen zusammen mit einer zieldirekten und hochwertigen Führung des Radverkehrs von wichtigen Quellen zu bedeutenden Zielen können Radschnellwege in besonderer Qualität Rechnung tragen. Daher wurden Qualitätsanforderungen formuliert und die Einsatzbereiche von Radschnellwegen an den sogenannten Verbindungsfunktionsstufen nach den "Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)" [FGSV08d] sowie der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) [ERA10] systematisiert. Die Verbindungsfunktionsstufe I bezieht sich dabei auf die Austauschfunktion verschiedener Oberzentren untereinander. Die Stufen II und III beschreiben hingegen die Austauschfunktionen von Mittel- und Grundzentren sowie die Versorgungsfunktion der höherwertigen Zentren bis zur Ebene der Grundzentren [Uhli18].
Die Einrichtung von Radschnellverbindungen soll sich auf die Verbindungsfunktionsstufen II und III konzentrieren. Zwei Netzfunktionsstufen werden hierbei weiterhin unterschieden
Die Einrichtung von Radschnellverbindungen soll sich auf die Verbindungsfunktionsstufen II und III konzentrieren. Zwei Netzfunktionsstufen werden hierbei weiterhin unterschieden
- Verkehrswege innerhalb bebauter Gebiete (Kategoriengruppe IR) und
- Verkehrswege außerhalb bebauter Gebiete (Kategoriengruppe AR).
In der ersten Gruppe werden beispielsweise wichtige Verbindungen im Alltagsverkehr gefasst (zum Beispiel zwischen innerstädtischen Hauptzentren oder zwischen Stadteilzentren). In der zweitgenannten Gruppe handelt es sich dagegen um überregionale und regionale Verbindungen des Radverkehrs [FGSV14a].
Nach [FGSV08d] sind die beiden oben benannten Verbindungsfunktionsstufen insbesondere zur Gewährleistung der Austauschfunktion von Zentren (Mittel- und Grundzentren) untereinander sowie der Versorgungsfunktion höherwertiger Zentren gegenüber den hierarchisch niedrigeren Zentren angelegt.
Daher sind besondere Ziele und Verkehrserzeuger (Verkehrssenken und Verkehrsquellen) von besonderer Bedeutung für die Anlage von Radschnellverbindungen. Die Netzbedeutung und die daraus resultierenden Einsatzsituationen ergeben sich nach [FGSV14a] somit aus dem Vorhandensein von
Daher sind besondere Ziele und Verkehrserzeuger (Verkehrssenken und Verkehrsquellen) von besonderer Bedeutung für die Anlage von Radschnellverbindungen. Die Netzbedeutung und die daraus resultierenden Einsatzsituationen ergeben sich nach [FGSV14a] somit aus dem Vorhandensein von
- großen Arbeitsplatzschwerpunkten (mehr als 1.000 Beschäftigte),
- Stadtzentren,
- großen Gewerbegebieten (gebündelte Arbeitsstätten),
- Versorgungsschwerpunkten,
- Hochschulen,
- Verwaltungsstandorten (beispielsweise gebündelte Ministerialstandorte),
- Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Verkehrs, vor allem des Schienenverkehrs sowie
- großen Freizeiteinrichtungen (Multiplexkinos, Schwimmbäder, et cetera)