Einordnung und Ausgangslage von Radschnellwegen
Erstellt am: 22.05.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
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Radschnellverbindungen sind in Deutschland relativ neuartige Verkehrsanlagen. Sie gelten dabei als Hoffnungsträger zur Attraktivitätssteigerung des Fahrrades auf längeren Strecken. Sie sollen einen Beitrag zur Stauvermeidung und zum Klimaschutz und damit insbesondere der CO2-Minderung, aber auch zur Gesundheitsförderung leisten. Aus Sicht des Radfahrenden ist daher ein zügiges, störungsarmes und sicheres Radfahren eine wesentliche Anforderung an eine hochwertige Radverkehrsinfrastruktur [Gwia15]. Darüber hinaus sollen Radschnellwege auch als Marke entwickelt werden und einen Beitrag zur Identifikation mit der Region leisten [Stei11]. Dies soll auch zur Steigerung der Akzeptanz des Radverkehrs und zur Förderung einer fahrradfreundlichen lokalen und regionalen Mobilitätskultur beitragen.
Die Baulast und das Eigentum dieser Anlagen liegen in der öffentlichen Hand entsprechend der geltenden Zuständigkeiten. Radschnellwege sollen künftig in kommunale und regionale Radverkehrsnetze systematisch eingebunden werden. Bislang sind Radschnellwege noch nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert, jedoch wurden mit der StVO-Novelle im Jahr 2021 die Verkehrszeichen 350.1 und 350.2 zur Kennzeichnung von Beginn und Ende von Radschnellwegen eingeführt.
Die Planung von Radschnellverbindungen erfordert einen vergleichsweise aufwändigen Planungsprozess, weshalb die Zeiträume zwischen ersten Potenzialanalysen und der konkreten Umsetzung sehr lang sind.
Seit etwa dem Jahr 2005 setzt sich die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) mit dem Thema Radschnellwege auseinander. Bis 2015 waren schon einige Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen in Planung, jedoch noch keine vollständig umgesetzt. Bundesweit gab es zu dieser Zeit bereits einige Planungen wie zum Beispiel die Anlage von Premiumradwegen beziehungsweise Radschnellwegen im Zuge einer eventuellen Olympiaaustragung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder die Entwicklung von Fahrrad-Premiumrouten als ein bedeutendes Instrument im Verkehrsentwicklungsplan 2025 für die Hansestadt Bremen [Spap15].
Im Jahre 2013 wurde als erster Radschnellweg in Deutschland in Göttingen ein erstes, zwei Kilometer langes Teilstück mit der Bezeichnung "eRadschnellweg" als eines der Projekte im Schaufenster Elektromobilität Niedersachsen für den Verkehr freigegeben [Spap15, Gwia15]. Dies ist bundesweit auch die erste Radschnellverbindung, die zentral durch eine Stadt führt [Uhli18]. Ebenso wurde noch im Jahre 2013 ein erster Teilabschnitt eines insgesamt zehn Kilometer langen Radschnellweges entlang der alten Güterbahntrasse Kiel-West eröffnet. Im Jahre 2015 wurde je eine erste, sechs Kilometer lange Modellstrecke des Radschnellweges 1 (RS1) in Mühlheim an der Ruhr und Essen (von insgesamt 101 geplanten Streckenkilometern von Duisburg nach Hamm) eröffnet [Spap15]. 2021 kamen weitere Teilstücke in Gelsenkirchen und Dortmund hinzu. Besonders günstig für die Umsetzung der Entwurfstandards am RS 1 wirkt sich die Möglichkeit der Nachnutzung ehemaliger Bahntrassen auf großen Teilen des geplanten Streckennetzes aus [Gwia15].
Viele Städte, Stadtregionen und Bundesländer haben sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen. Beispielsweise hat sich die Stadt Hamburg im Jahre 2016 die Erreichung eines Ziel-Modal-Splits von 25 Prozent innerhalb von 20 Jahren gesetzt (Ausgangswert zwölf Prozent im Jahre 2008) [TUHH17].