Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
Erstellt am: 12.04.2019 | Stand des Wissens: 12.04.2019
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Zitiert als: | [ÄndVO 8/LKWÜberlStVAusnV] | |
Art: | Verordnung | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrstruktur | |
Datum des Inkrafttretens: | 2017/12/29 | |
Internet-Quelle: | www.bast.de (04.2019) |
Die Änderungsverordnung bezieht sich auf die Ausnahmeverordnung (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge), welche die rechtliche Grundlage für den Verkehr von Lang-Lkw bildet und neben den wesentlichen Anforderungen an die Lang-Lkw auch die im deutschen Straßennetz zugelassenen Strecken enthält. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen von Änderungsverordnungen.
Mit der 8. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw wurden weitere Strecken in das mit Lang-Lkw befahrbare Positivnetz aufgenommen, darunter erstmals auch Strecken in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Das Netz erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer. Darüber hinaus wurde die Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 aufgehoben.
Mit der 8. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw wurden weitere Strecken in das mit Lang-Lkw befahrbare Positivnetz aufgenommen, darunter erstmals auch Strecken in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Das Netz erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer. Darüber hinaus wurde die Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 aufgehoben.