Die Europäische Union als Akteur im Bereich der Schienenverkehrslärmbekämpfung
Erstellt am: 27.06.2003 | Stand des Wissens: 08.11.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Allgemeine Lärmschutzpolitik
Mit dem Grünbuch "Künftige Lärmschutzpolitik" der Europäischen Kommission von Ende 1996 verfolgte die Europäische Union das Ziel, eine europäische Lärmschutzpolitik einzuführen. Gemäß dem Grünbuch soll die Lärmbekämpfung in Europa harmonisiert und gemeinsam systematisch weiterentwickelt werden [EUKOM96a].
Teil der neuen Lärmpolitik ist die so genannte Umgebungslärmrichtlinie. Nach einer mehrere Jahre andauernden Beratung wurde die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25.06.2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 18.07.2002 veröffentlicht. "Die [...] Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der von der Bevölkerung in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Nähe von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird" [EG2002/49]. Umgebungslärm ist dabei definiert als "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten [...] ausgeht" [EG2002/49].
Wesentliche Gegenstände der Richtlinie sind strategische Lärmkarten und darauf aufbauende Aktionspläne. Die Lärmkarten müssen der Kommission durch die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden:
Mit dem Grünbuch "Künftige Lärmschutzpolitik" der Europäischen Kommission von Ende 1996 verfolgte die Europäische Union das Ziel, eine europäische Lärmschutzpolitik einzuführen. Gemäß dem Grünbuch soll die Lärmbekämpfung in Europa harmonisiert und gemeinsam systematisch weiterentwickelt werden [EUKOM96a].
Teil der neuen Lärmpolitik ist die so genannte Umgebungslärmrichtlinie. Nach einer mehrere Jahre andauernden Beratung wurde die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25.06.2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 18.07.2002 veröffentlicht. "Die [...] Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der von der Bevölkerung in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Nähe von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird" [EG2002/49]. Umgebungslärm ist dabei definiert als "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten [...] ausgeht" [EG2002/49].
Wesentliche Gegenstände der Richtlinie sind strategische Lärmkarten und darauf aufbauende Aktionspläne. Die Lärmkarten müssen der Kommission durch die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden:
- für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr, die Großflughäfen und die Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern erstmals zum 30.06.2005 und folgend alle 5 Jahre
- für sämtliche Ballungsräume über 100.000 Einwohner sowie sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken zum 30.06.2012 und nachfolgend alle 5 Jahre
[EG2002/49]
In der Bundesrepublik Deutschland ist für die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecken das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verantwortlich. [Geßn07]
Die Aktionspläne sollen zur Bekämpfung von Lärmproblemen und deren Auswirkungen in den kartierten Gebieten dienen. Erste Aktionspläne müssen für die beiden oben benannten Kartierungsbereiche jeweils ein Jahr nach dem Datum der spätesten Vorlage betreffender Lärmkarten fertiggestellt sein. Anschließend sind sie ebenfalls alle fünf Jahre zu aktualisieren, im Falle besonderer lärmbeeinflussender Ereignisse auch früher. Mindestanforderungen an die Aktionspläne sind im Richtlinienanhang definiert. Lärmkarten und Aktionspläne müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Öffentlichkeit ist zudem im Rahmen der Aktionsplangenehmigung einzubinden. [EG2002/49]
Spezielles Vorgehen im Eisenbahnsektor
Im Dezember 1999 wurde von der Europäischen Kommission die "Working Group Railway Noise" gegründet. Diese sollte unter Berücksichtigung aktueller Forschungsaktivitäten die technischen und ökonomischen Aspekte hinsichtlich einer Schienenverkehrslärmsreduzierung an der Quelle beleuchten. Betreffende Ergebnisse zielten darauf ab, die Entwicklung der europäischen Lärmschutz- und Schienenverkehrspolitik sowie des gemeinsamen Marktes für Schienenverkehrsprodukte zu fördern [EUKOM03d, S. 2; Jaec01, S. 46]. Anfang 2003 wurde das Positionspapier über die europäischen Strategien und Prioritäten zur Bekämpfung von Schienenverkehrslärm vorgelegt, welches die technische Lärmschutzmachbarkeit und das Finanzierungs- bzw. Umsetzungsproblem behandelt. Einen Schwerpunkt bilden dabei den Schienengüterverkehr betreffende Maßnahmen.
Hinsichtlich der Etablierung europaweiter Grenzwerte ist mit der Veröffentlichung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) im Hochgeschwindigkeitsverkehr ein erster Schritt erfolgt. Regelungen für den konventionellen Bahnverkehr wurden im Dezember 2004 verabschiedet. [Reis02, S. 476; AsAn02, S. 365; Wiem05, S. 12]. Die TSI Lärm trat im Juli 2006 in Kraft, regelt einheitliche Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge und beschreibt die anzuwendenden Messmethoden [SpGr06].
Das schienenverkehrsinduzierte Lärmproblem ist für die EU insofern von Bedeutung, als dass der öffentliche Widerstand gegen diese Geräuschbelastung zu Kapazitätseinschränkungen insbesondere im Schienengüterverkehr führen kann. Hieraus ergäben sich unter Umständen nachteilige Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften, zudem würde eine Transportstromverlagerung auf die Straße sonstigen Umweltbestrebungen der EU (insbesondere bezüglich der CO2-Emissionen) entgegenstehen. [EUKOM08e]
Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 08.07.2008 eine Mitteilung zu den "Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand" vorgelegt [EUKOM08e]. Darin betrachtet sie die Lärmbekämpfung an dessen Quelle als effektivstes Mittel. Dies spiegelt sich auch in oben benannter TSI bezüglich neuer Fahrzeuge wieder. Sie stellt jedoch auch heraus, dass entsprechende Vorschriften aufgrund der langen Fahrzeuglebensdauern nicht ausreichend sind. Weiterhin sieht sie, angesichts des hohen Anteils grenzüberschreitender Schienengüterverkehrstransporte, neben den national existierenden Maßnahmen ein gemeinschaftliches Vorgehen als notwendig an.
Als effektivste und somit wichtigste Gemeinschaftsmaßnahme wird seitens der Kommission die Güterwagenumrüstung auf geräuscharme Bremssysteme angesehen. Dabei könne eine Einschränkung auf alle Güterwagen mit einer Restnutzungsdauer von mindestens fünf Jahren und einer jährlichen Laufleistung von über 10.000 Kilometern erfolgen, ohne das beabsichtigte Lärmminderungsziel in Frage zu stellen. Gemäß einer Folgeabschätzungsstudie vom Dezember 2007, auf welche sich die Kommission bezieht, wären hiervon in Europa circa 370.000 Güterwagen betroffen [EUKom08].
Zwecks zeitnahen Umrüstungsvollzugs wird eine Kombination aus lärmabhängigen Trassenpreisen, Lärmemissionsgrenzen und Selbstverpflichtungen angestrebt. Die zum Mitteilungszeitpunkt verfügbare Technik bewertet die Kommission als gänzlich ungeeignet für eine Umrüstung im europäischen Maßstab. Daher fordert sie "die Industrie [...] eindringlich auf, in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnunternehmen und Wageneignern Verbundstoffbremssohlen zu entwickeln, um die Kosten spürbar zu verringern. Die Kommission wird geeignete Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen der bestehenden Programme wie RP7 und LIFE+ weiterhin unterstützen" [EUKOM08e, S. 9].
Die Aktionspläne sollen zur Bekämpfung von Lärmproblemen und deren Auswirkungen in den kartierten Gebieten dienen. Erste Aktionspläne müssen für die beiden oben benannten Kartierungsbereiche jeweils ein Jahr nach dem Datum der spätesten Vorlage betreffender Lärmkarten fertiggestellt sein. Anschließend sind sie ebenfalls alle fünf Jahre zu aktualisieren, im Falle besonderer lärmbeeinflussender Ereignisse auch früher. Mindestanforderungen an die Aktionspläne sind im Richtlinienanhang definiert. Lärmkarten und Aktionspläne müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Öffentlichkeit ist zudem im Rahmen der Aktionsplangenehmigung einzubinden. [EG2002/49]
Spezielles Vorgehen im Eisenbahnsektor
Im Dezember 1999 wurde von der Europäischen Kommission die "Working Group Railway Noise" gegründet. Diese sollte unter Berücksichtigung aktueller Forschungsaktivitäten die technischen und ökonomischen Aspekte hinsichtlich einer Schienenverkehrslärmsreduzierung an der Quelle beleuchten. Betreffende Ergebnisse zielten darauf ab, die Entwicklung der europäischen Lärmschutz- und Schienenverkehrspolitik sowie des gemeinsamen Marktes für Schienenverkehrsprodukte zu fördern [EUKOM03d, S. 2; Jaec01, S. 46]. Anfang 2003 wurde das Positionspapier über die europäischen Strategien und Prioritäten zur Bekämpfung von Schienenverkehrslärm vorgelegt, welches die technische Lärmschutzmachbarkeit und das Finanzierungs- bzw. Umsetzungsproblem behandelt. Einen Schwerpunkt bilden dabei den Schienengüterverkehr betreffende Maßnahmen.
Hinsichtlich der Etablierung europaweiter Grenzwerte ist mit der Veröffentlichung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) im Hochgeschwindigkeitsverkehr ein erster Schritt erfolgt. Regelungen für den konventionellen Bahnverkehr wurden im Dezember 2004 verabschiedet. [Reis02, S. 476; AsAn02, S. 365; Wiem05, S. 12]. Die TSI Lärm trat im Juli 2006 in Kraft, regelt einheitliche Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge und beschreibt die anzuwendenden Messmethoden [SpGr06].
Das schienenverkehrsinduzierte Lärmproblem ist für die EU insofern von Bedeutung, als dass der öffentliche Widerstand gegen diese Geräuschbelastung zu Kapazitätseinschränkungen insbesondere im Schienengüterverkehr führen kann. Hieraus ergäben sich unter Umständen nachteilige Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften, zudem würde eine Transportstromverlagerung auf die Straße sonstigen Umweltbestrebungen der EU (insbesondere bezüglich der CO2-Emissionen) entgegenstehen. [EUKOM08e]
Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 08.07.2008 eine Mitteilung zu den "Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand" vorgelegt [EUKOM08e]. Darin betrachtet sie die Lärmbekämpfung an dessen Quelle als effektivstes Mittel. Dies spiegelt sich auch in oben benannter TSI bezüglich neuer Fahrzeuge wieder. Sie stellt jedoch auch heraus, dass entsprechende Vorschriften aufgrund der langen Fahrzeuglebensdauern nicht ausreichend sind. Weiterhin sieht sie, angesichts des hohen Anteils grenzüberschreitender Schienengüterverkehrstransporte, neben den national existierenden Maßnahmen ein gemeinschaftliches Vorgehen als notwendig an.
Als effektivste und somit wichtigste Gemeinschaftsmaßnahme wird seitens der Kommission die Güterwagenumrüstung auf geräuscharme Bremssysteme angesehen. Dabei könne eine Einschränkung auf alle Güterwagen mit einer Restnutzungsdauer von mindestens fünf Jahren und einer jährlichen Laufleistung von über 10.000 Kilometern erfolgen, ohne das beabsichtigte Lärmminderungsziel in Frage zu stellen. Gemäß einer Folgeabschätzungsstudie vom Dezember 2007, auf welche sich die Kommission bezieht, wären hiervon in Europa circa 370.000 Güterwagen betroffen [EUKom08].
Zwecks zeitnahen Umrüstungsvollzugs wird eine Kombination aus lärmabhängigen Trassenpreisen, Lärmemissionsgrenzen und Selbstverpflichtungen angestrebt. Die zum Mitteilungszeitpunkt verfügbare Technik bewertet die Kommission als gänzlich ungeeignet für eine Umrüstung im europäischen Maßstab. Daher fordert sie "die Industrie [...] eindringlich auf, in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnunternehmen und Wageneignern Verbundstoffbremssohlen zu entwickeln, um die Kosten spürbar zu verringern. Die Kommission wird geeignete Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen der bestehenden Programme wie RP7 und LIFE+ weiterhin unterstützen" [EUKOM08e, S. 9].