Geschichte der Bundesverkehrswegeplanung
Erstellt am: 22.10.2018 | Stand des Wissens: 17.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Der erste Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde 1973 veröffentlicht, nachdem der Bundestag das Strukturieren der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur gefordert hatte. Schon damals umfasste er die Bereiche Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen. Anders als der aktuelle BVWP beinhaltete er außerdem den Flugverkehr. Die Priorität lag auf dem Ausbau der Straße, da mit dem straßengebundenen Verkehr auch dünn besiedelte Flächen erschlossen werden konnten. Aus dem Bundesverkehrswegeplan 1973 stammt auch die systematische Nummerierung der Autobahnen.
Im BVWP von 1973 waren die geplanten Aus- und Neubaustrecken länger als heute. So wurde der Ausbau der Strecke München-Stuttgart im ersten Bundesverkehrswegeplan beschlossen, im BVWP 2030 erfolgte eine Unterteilung in die Abschnitte Stuttgart-Ulm, Ulm-Augsburg und in den bereits fertiggestellten Abschnitt Augsburg-München. Bereits 1973 hatten nicht alle Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan enthalten waren, eine realistische Chance auf eine Realisierung. Vielmehr gab es eine Diskrepanz zwischen den verfügbaren Mitteln und den benötigten Mitteln im geplanten Zeitraum von etwa 40 bis 60 Prozent [Bund73].
Da sich die Verkehrsnachfrage ständig weiterentwickelt, wurden 1979, 1985, 1992, 2003 und 2016 weitere Bundesverkehrswegepläne beschlossen, die dann auch in die jeweiligen Ausbaugesetze mit eingearbeitet wurden. Vom ersten Bundesverkehrswegeplan bis zum Letzten sind Projekte enthalten, die bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bau waren. Gleichzeitig finden sich in den Bundesverkehrswegeplänen auch Projekte, bei denen die Pläne bis zum Ablauf des jeweiligen Bundesverkehrswegeplans beziehungsweise zum Ende der darauffolgenden Planungsperiode noch nicht konkretisiert worden sind. Die Nichtrealisierung von Projekten aus den Bundesverkehrswegeplänen hat nicht immer zur Folge, dass das Projekt automatisch in den nächsten Plan übernommen wird. Durch die langen Planungs- und Bauzeiten haben Projekte, die in einem BVWP neu hinzugekommen sind, kaum eine Chance innerhalb dessen Laufzeit verwirklicht zu werden.
Aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im Bundesverkehrswegeplan 1992 die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) in die Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen [BMVI93]. 2003 rückten die Osterweiterung der Europäischen Union und dadurch stärkere Verkehrsbeziehungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern in den Fokus [BMV03a].
Über die vergangenen Jahre hinweg wurde dem Erschließungsgedanken im BVWP immer weniger Aufmerksamkeit geschenkt und stattdessen ein größeres Augenmerk auf Engpassbeseitigung und den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur gelegt. Eine Auswirkung dieser Vorgehensweise zeigt sich im Nah- und Fernverkehr: die Überlagerung und Kapazitätserhöhung der Strecken führt zunehmend zu Verzögerungen im Betriebsablauf. In den modernen Bundesverkehrswegeplänen sind kaum Neubauten fernab von bestehenden Verkehrsachsen vorgesehen, sondern hauptsächlich Ortsumfahrungen und Ausbauten überlasteter Streckenabschnitte. Ein Grund ist der Wunsch nach Erhalt von wichtigen Grün- und Lebensräumen, um die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in Deutschland und Europa zu schützen.
Im BVWP von 1973 waren die geplanten Aus- und Neubaustrecken länger als heute. So wurde der Ausbau der Strecke München-Stuttgart im ersten Bundesverkehrswegeplan beschlossen, im BVWP 2030 erfolgte eine Unterteilung in die Abschnitte Stuttgart-Ulm, Ulm-Augsburg und in den bereits fertiggestellten Abschnitt Augsburg-München. Bereits 1973 hatten nicht alle Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan enthalten waren, eine realistische Chance auf eine Realisierung. Vielmehr gab es eine Diskrepanz zwischen den verfügbaren Mitteln und den benötigten Mitteln im geplanten Zeitraum von etwa 40 bis 60 Prozent [Bund73].
Da sich die Verkehrsnachfrage ständig weiterentwickelt, wurden 1979, 1985, 1992, 2003 und 2016 weitere Bundesverkehrswegepläne beschlossen, die dann auch in die jeweiligen Ausbaugesetze mit eingearbeitet wurden. Vom ersten Bundesverkehrswegeplan bis zum Letzten sind Projekte enthalten, die bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bau waren. Gleichzeitig finden sich in den Bundesverkehrswegeplänen auch Projekte, bei denen die Pläne bis zum Ablauf des jeweiligen Bundesverkehrswegeplans beziehungsweise zum Ende der darauffolgenden Planungsperiode noch nicht konkretisiert worden sind. Die Nichtrealisierung von Projekten aus den Bundesverkehrswegeplänen hat nicht immer zur Folge, dass das Projekt automatisch in den nächsten Plan übernommen wird. Durch die langen Planungs- und Bauzeiten haben Projekte, die in einem BVWP neu hinzugekommen sind, kaum eine Chance innerhalb dessen Laufzeit verwirklicht zu werden.
Aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im Bundesverkehrswegeplan 1992 die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) in die Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen [BMVI93]. 2003 rückten die Osterweiterung der Europäischen Union und dadurch stärkere Verkehrsbeziehungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern in den Fokus [BMV03a].
Über die vergangenen Jahre hinweg wurde dem Erschließungsgedanken im BVWP immer weniger Aufmerksamkeit geschenkt und stattdessen ein größeres Augenmerk auf Engpassbeseitigung und den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur gelegt. Eine Auswirkung dieser Vorgehensweise zeigt sich im Nah- und Fernverkehr: die Überlagerung und Kapazitätserhöhung der Strecken führt zunehmend zu Verzögerungen im Betriebsablauf. In den modernen Bundesverkehrswegeplänen sind kaum Neubauten fernab von bestehenden Verkehrsachsen vorgesehen, sondern hauptsächlich Ortsumfahrungen und Ausbauten überlasteter Streckenabschnitte. Ein Grund ist der Wunsch nach Erhalt von wichtigen Grün- und Lebensräumen, um die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in Deutschland und Europa zu schützen.