ZTV und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen
Erstellt am: 24.06.2003 | Stand des Wissens: 24.06.2003
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Zitiert als: | [ZTVStB02] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen | |
Datum des Inkrafttretens: | 2002 |
ZTV BEB-StB 02
Die ZTV BEB-StB 02 behandeln Maßnahmen der Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung von Verkehrsflächen aus Beton in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. Sie behandeln im Teil Allgemeines u.a. Baugrundsätze von Betondecken, Baustoffe, Baustoffgemische, Ausführung, Prüfungen, Abnahme und Abrechnung. In den folgenden Abschnitten werden nacheinander die Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), die Instandsetzung und die Erneuerung ausführlich behandelt. Dabei werden insbesondere die verschiedenen Bauverfahren ausführlich beschrieben.Die ZTV BEB-StB sind darauf abgestellt, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bestandteil des Bauvertrages sind.
Die ZTV BEB-StB 02 behandeln Maßnahmen der Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung von Verkehrsflächen aus Beton in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. Sie behandeln im Teil Allgemeines u.a. Baugrundsätze von Betondecken, Baustoffe, Baustoffgemische, Ausführung, Prüfungen, Abnahme und Abrechnung. In den folgenden Abschnitten werden nacheinander die Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), die Instandsetzung und die Erneuerung ausführlich behandelt. Dabei werden insbesondere die verschiedenen Bauverfahren ausführlich beschrieben.Die ZTV BEB-StB sind darauf abgestellt, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bestandteil des Bauvertrages sind.