Bewertung von Schadensereignissen
Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
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Sowohl bei Start und Landung als auch während der Flugphase können Schäden am Flugzeug, am Flughafen oder auch Schäden für die Passagiere entstehen. Um diese Schäden zu taxieren, werden von unterschiedlichen Parteien (Fluggesellschaften, Flughäfen, Versicherungen und Weitere) verschiedene Konzepte und Schemata herangezogen. Werden beispielsweise Schäden an Flugzeugen festgestellt, kann zur Abschätzung des finanziellen Schadensausmaßes die Systematik von Picardi et al. [PiBr07] (siehe Tabelle 1) herangezogen werden. Diese basieren auf Erfahrungswerten und können daher für eine erste Einordnung verwendet werden. Dabei differenziert man zwischen fünf Schadenskategorien von kein Schaden (Schadenslevel 0) bis Totalschaden (Schadenslevel 4). Die monetäre Bewertung der Kategorien zeigt Tabelle 1.
![Abb. 1: Direkte Kosten am Flugzeug bei Schadensereignissen [Eintrag-Id:483455] Direkte Kosten am FLugzeug bei Schadensereignissen.png](/servlet/is/483900/Direkte%20Kosten%20am%20FLugzeug%20bei%20Schadensereignissen.png)
Während die Schadenseinordnung von Picardi universell verwendet werden kann, wurden in dem im Zeitraum 2009 bis 2012 durchgeführten WEATHER Projekt die Einflüsse der Natur in den Vordergrund gestellt, im Besonderen extreme Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels [EnDo11]. Hierbei werden die Natureinflüsse und deren hervorgerufene Schäden an Flugzeugen auf Basis der Bewertung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) von Unfällen im Zusammenhang mit Wetterextremen beurteilt. Als Ausgangspunkt dient die Hälfte des Flugzeug-Neupreises, da Flugzeuge im Normalfall bereits abgeschrieben sind beziehungsweise bereits andere Vorschäden und Gebrauchsspuren vorliegen. Aus der Datenbank der EASA kann dann der Schweregrad der Schäden und deren finanzieller Aufwand ermittelt werden [EnDo11].
Ein weiteres Beispiel für die Bewertung von Schäden wird im EWENT Projekt erläutert. Hier stehen jedoch menschliche Schäden im Vordergrund, die nach der Schwere der Verletzung (tödlich, dauerhafte Verletzung, vorübergehende schwere Verletzung, vorübergehende leichte Verletzung) kategorisiert werden [LuKl11]. Um diese Verletzungen entsprechend taxieren zu können, wird eine Gesamtsumme aus den folgenden Faktoren gebildet:
- Administrative Kosten
- Kosten, die nicht von der Versicherung getragen werden
- Produktionsverluste
- Statistischer Wert von Wohlbefinden und des menschlichen Lebens
Dieser statistische Wert eines Menschenlebens ist in einer volkswirtschaftlichen Betrachtung unabhängig von der finanziellen Kompensation des Opfers oder der Angehörigen und beträgt in Westeuropa etwa 1,7 Millionen Euro. Für schwere Verletzungen wird allgemein ein Anteil von 10 Prozent hiervon angesetzt. Die Konventionen zur Bewertung der gesellschaftlichen Folgen des Verkehrs werden unter anderem im EU-Handbuch Externe Kosten aus dem Jahr 2014 dargelegt [Rica14]. Eine Aktualisierung dieser Empfehlung ist 2020 erschienen [EuKo20c]. Auf deutscher Ebene bietet die Methodenkonvention zur Schätzung von Umweltkosten 2.0 aus dem Jahr 2013 Ansätze [UBA13a]. Auch hier ist die Version 3.0 2018 erschienen [UBA18t]. Betriebswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Abwägungen können hier abweichende Wertmaßstäbe anlegen.