Staatliche Stellen
Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Das Chicagoer Abkommen zur Internationalen Zivilluftfahrt aus dem Jahr 1944 bildet die Grundlage für die internationale Zusammenarbeit in der zivilen Luftfahrt. Hieraus entwickelte sich die heutige Form der im kanadischen Montreal ansässigen Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die rechtlich eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist und mittlerweile über 190 Mitgliedsstaaten umfasst. Aufgabe der ICAO ist die Definition und Herausgabe von Standards und empfohlenen Verfahren (SARPs) in der zivilen Luftfahrt. An diesen, in Form von ICAO Anhängen veröffentlichten Handlungsempfehlungen, orientieren sich die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Vorgaben zur Flugsicherheit. Die verschiedenen Anhänge erstrecken sich thematisch vom Personal Licensing (Anhang 1) bis hin zum Safety Management (Anhang 19). Aus europäischer Perspektive werden die dort definierten Empfehlungen zunächst an die Europäische Union weitergegeben, die daraus Verordnungen ableitet, welche dann als Basis für die Sicherheitsprogramme der Nationalstaaten dienen. An diesen Programmen richten wiederum alle nationalen staatlichen Stellen ihre Maßnahmen und Handlungen aus [BMI10a].
Die organisatorische Aufteilung von Verantwortlichkeiten bezüglich der Luftsicherheit in Deutschland ist in Abbildung 1 dargestellt. Als verantwortliche Ministerien auf Bundesebene haben das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesverkehrsministerium (BMDV) jeweils eine zentrale Rolle inne, da die behördlichen Aufgaben hinsichtlich der Luftsicherheit in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen angesiedelt sind. Als eine dem BMDV zugeordnete Bundesbehörde überwacht das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gemäß § 16 Abs. 3 LuftSiG Luftfahrtunternehmen sowie Beteiligte der Lieferkette, wie beispielsweise Versender oder Transporteure.
Mit den übrigen Aufgaben von Luftsicherheitsbehörden nach Verordnung (EG) Nr. 300/2008 [EG/300/2008], das heißt Organisation und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen, sind die Bundesländer im Auftrag des Bundes betraut. Die Aufsicht liegt dabei gemäß § 16 Abs. 4 LuftSiG beim BMI, das in dieser Funktion die oberste Luftsicherheitsbehörde darstellt.
Zur Ursachenermittlung von Unfällen und schweren Störungen im Flugbetrieb kommt gemäß Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum Einsatz, die als Bundesbehörde organisatorisch ebenfalls beim BMDV angesiedelt ist [BFU18a].
Zur Ursachenermittlung von Unfällen und schweren Störungen im Flugbetrieb kommt gemäß Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum Einsatz, die als Bundesbehörde organisatorisch ebenfalls beim BMDV angesiedelt ist [BFU18a].
Für die konkrete Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs ("Security") ist die Bundespolizei zuständig, was in einer entsprechenden Wissenslandkarte näher erläutert ist.
![Abb. 1: Verteilung von Verantwortlichkeiten unter den von der Luftsicherheit in Deutschland betroffenen Organisationen in Anlehnung an [Eintrag-Id:482745] Verteilung von Verantwortlichkeiten unter den von der Luftsicherheit in Deutschland betroffenen Organisationen in ANlehnung an.png](/servlet/is/483803/Verteilung%20von%20Verantwortlichkeiten%20unter%20%20den%20von%20der%20Luftsicherheit%20in%20Deutschland%20betroffenen%20Organisationen%20in%20ANlehnung%20an.png)
Durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES) treibt die Europäische Union (EU) zusammen mit ihren Mitgliedsstaaten eine Harmonisierung der unterschiedlichen Luftverkehrsgesetze und die Entwicklung einer hochleistungsfähigen Flugsicherheitsinfrastruktur voran [EuKom16a].