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Schutz der Luftsicherheit auf nationaler Ebene

Erstellt am: 24.04.2018 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

In Deutschland regelt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG [LuftSiG]) Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten zum Schutz der Luftsicherheit. Das Gesetz wurde 2005 verabschiedet und hierdurch Fragen der Luftsicherheit von denen der Luftverkehrssicherheit auch regulatorisch getrennt, da diese bis 2005 in einem Gesetz, dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), geregelt wurden. Das LuftSiG dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (Paragraf 1 LuftSiG) und ergänzt europäisches Recht.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten, die durch das LuftSiG geregelt sind, lassen sich in einem sogenannten 4-Säulenmodell darstellen (vergleiche auch [Gran15]):
4-Saeulen-ModellAbb. 1: Säulenmodell der Sicherheit im zivilen Luftverkehr [Gran15]
Laut LuftSiG liegt die Aufgabe der Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs bei der Luftsicherheitsbehörde, die in der Realität keine umfassende Behörde darstellt (vergleiche auch [Gran15]). Zu dieser zählen in Deutschland Bundes- und Landesbehörden, die Aufgaben zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs wahrnehmen. Weiterhin regelt das Gesetz Eigensicherungspflichten der Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen (vergleiche Paragraf 8 und Paragraf 9 LuftSiG). Paragraf 7 LuftSiG bestimmt den Personenkreis, der auf Zuverlässigkeit hin zu überprüfen ist. Des Weiteren werden in der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 zum einen gemeinsame Vorschriften und Grundstandards für die Luftsicherheit, zum anderen aber auch Mechanismen zur Überwachung und Einhaltung von diesen definiert.

Das Luftsicherheitsgesetz wurde 2017 geändert und an die Luftsicherheitsverordnung der Europäischen Union angepasst. Neben weiteren Änderungen zur Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde weiterhin beschlossen, Flugverbote zu verhängen sowie den verfassungswidrigen Paragraf 14 Absatz 3 aufzuheben, der die Möglichkeit eines Abschusses eines entführten Flugzeugs durch das Militär vorsah (Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetz Art. 1 Abs. 15).
Laut LuftSiG sind Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, Personal zu schulen. Der Schulungsbedarf ist in der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) weiter konkretisiert. Weiterhin ist die Zuverlässigkeitsprüfung in der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) spezifiziert und gebührenpflichtige Amtshandlungen und die Gebührensätze sind in der Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV) festgelegt.
Regulatorische Vorgaben (Regelungen, Maßnahmen und Verfahren) zum Schutz der Luftsicherheit sind im Nationalen Luftsicherheitsprogramm zusammengefasst [BMI10a]. Da die spezifischen Fragen der Luftsicherheit dezidiert im Luftsicherheitsgesetz und europäischem Recht geregelt werden, werden hier keine weiteren Gesetze aufgeführt, da sich diese mit der Luftfahrt allgemein und nicht mit der Frage der Luftsicherheit im Speziellen auseinandersetzen (vergleiche LuftVG).
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Schutz und Regulierung des Luftverkehrs (Security) (Stand des Wissens: 11.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?483070
Literatur
[BMI10a] Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP), 2010
[Gran15] Stephan Grandt Entwicklung eines Referenzvorgehensmodells zur multikriteriellen Bewertung innovativer Sicherheitstechniken, Universität Wuppertal, 2015
Rechtsvorschriften
[LuftSiG] Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?482924

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 08:38:49