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Internationale Sicherheitsorganisationen

Erstellt am: 24.04.2018 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Der Schutz der Luftsicherheit hat im Besonderen eine internationale Dimension, da terroristische oder kriminelle Anschläge auf die Luftsicherheit ebenfalls oft durch internationale Verstrickungen gekennzeichnet sind. Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) ist eine Institution der Vereinten Nationen. Ihre Hauptaufgabe umfasst die Förderung des zivilen Luftverkehrs [ICAO17]. Gemeinsam mit den 191 Mitgliedsstaaten - die Bundesrepublik Deutschland ist durch eine ständige Delegation des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) vertreten - sowie mit Industriegruppen erarbeitet die ICAO Standards und Recommended Practices sowie Politiken für einen sicheren, effizienten, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen zivilen Luftfahrtsektor [ICAO17]. Hinsichtlich ihrer Vorgaben sind Empfehlungen sowie Richtlinien der ICAO zu unterscheiden. Während die Umsetzung von Empfehlungen für eine Harmonisierung der internationalen Luftfahrt nur anzustreben ist, müssen Richtlinien zwingend eingehalten werden [Gran15].

Auf europäischer Ebene erfolgt die Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie in der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz ECAC (European Civil Aviation Conference). Die Europäische Union trägt als europäisches Gremium einen wichtigen Teil zur Vereinheitlichung und gesetzlichen Regelung der Luftsicherheit im europäischen Raum bei [Gran15]. So hat die Europäische Kommission nach dem 11. September die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen verordnet, die durch die ECAC vorgeschlagen wurden [GiSc05; Gran15]. Die Stakeholders' Advisory Group on Aviation Security (SAGAS) ist eine Institution, die die Europäische Kommission bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und bei der Umsetzung von Gesetzen unterstützt [EuKom17f].

Die Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz ECAC (European Civil Aviation Conference) ist eine unabhängige, regionale Unterorganisation der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Ihr Ziel ist die Harmonisierung von Politiken und Praktiken der zivilen Luftfahrt unter ihren 44 Mitgliedsstaaten [ECAC22]. Die Luftsicherheit ist ein Kernelement der Aufgaben der ECAC. Der Hauptfokus liegt dabei im Beschließen von Sicherheitsmaßnahmen, die in dem Dokument ECAC Doc 30, Part II beschrieben sind [ECAC22]. Zu beachten ist jedoch, dass die ECAC-Empfehlungen, im Vergleich zu den ICAO-Veröffentlichungen, keine rechtliche Bindungskraft besitzen, sodass ihre Beschlüsse eine Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfordert, um rechtswirksam zu sein. Da aber seitens der ICAO Beschlüsse der ECAC aufgegriffen werden, ist deren Bedeutung nicht zu unterschätzen [Gran15].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Schutz und Regulierung des Luftverkehrs (Security) (Stand des Wissens: 11.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?483070
Literatur
[ECAC22] European Civil Aviation Conference (ECAC) - Conférence Européenne de l'Aviation Civile (CEAC) (Hrsg.) ECAC Area, 2022
[EuKom17f] Europäische Kommission (Hrsg.) Stakeholders' Advisory Group on Aviation Security, 2017
[GiSc05] Elmar Giemulla, Heiko van Schyndel Recht der Luftfahrt. Band 2: Luftsicherheit, Ausgabe/Auflage 1, Aviaportal, 2005
[Gran15] Stephan Grandt Entwicklung eines Referenzvorgehensmodells zur multikriteriellen Bewertung innovativer Sicherheitstechniken, Universität Wuppertal, 2015
[ICAO17] Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization-ICAO) (Hrsg.) International Civil Aviation Organization ICAO, 2017
Glossar
Stakeholder Stakeholders sind alle internen und externen Personengruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten gegenwärtig oder in Zukunft direkt oder indirekt betroffen sind. Gemäß Stakeholder-Ansatz wird ihnen - zusätzlich zu den Eigentümern (Shareholders) - das Recht zugesprochen, ihre Interessen gegenüber der Unternehmung geltend zu machen. Eine erfolgreiche Unternehmungsführung muss die Interessen aller Anspruchsgruppen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?482910

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 15:37:56