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Sicherheitsorganisationen zum Schutz des Luftverkehrs

Erstellt am: 24.04.2018 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die Anschläge des 11. September 2001 auf das World Trade Center sowie auf das Pentagon haben zu deutlichen Veränderungen in gesetzlichen Regelungen sowie zu einer Neustrukturierung von Sicherheitsorganisationen und ihren Zuständigkeiten geführt. In den USA beispielsweise wurde als Reaktion auf diese Anschläge die Luftsicherheitsbehörde Transportation Security Administration (TSA) in das U.S. Verkehrsministerium eingegliedert. Aber auch in weiteren Staaten sowie auf europäischer Ebene wurden Sicherheitsvorschriften verschärft [GiRo11]. Mit dem Erlass der europäischen Luftsicherheitsverordnungen wurden Vorschriften zum Schutz des zivilen Luftverkehrs auf europäischer Ebene harmonisiert.

Terroristische Anschläge auf die Luftsicherheit beschränken sich selten auf einzelne Staaten, sondern sind globalen Ausmaßes. Die Gewährleistung der Luftsicherheit kann daher nicht auf nationaler Ebene erfolgen. Bemühungen im internationalen und grenzüberschreitenden Ausmaß sind daher notwendig [GiSc05; Gran15].

Folglich lassen sich Organisationen, die für die Luftsicherheit zuständig sind, in internationale und nationale sowie im Speziellen weiterhin europäische Institutionen unterscheiden. Eine enge
Zusammenarbeit der internationalen Zivilluftfahrtorganisation mit den Institutionen der Europäischen Union ist hierbei wesentlich [Gran15].

Besonders seit dem 11. September 2001 ist es ein großes Anliegen der Europäischen Union (EU) die Luftsicherheit zu steigern. Dazu ist vor allem die Zusammenarbeit mit der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC - European Civil Aviation Conference) von Bedeutung, an die die Europäische Kommission verbindliche Umsetzungen von Sicherheitsmaßnahmen weitergibt. Ziel ist eine länderübergreifende Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Anforderungen für die Erschaffung eines sicheren zivilen Luftraums [Gran15].
Nationale Organisationen zum Schutz der Luftsicherheit lassen sich anhand ihrer Zuständigkeiten, die in Deutschland im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind, mittels des sogenannten 4-Säulen-Modells einteilen (in Anlehnung an Grandt [Gran15]). Das Abwehren von Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs liegt bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Luftsicherheitsbehörde ist in der Realität keine eigenständige Behörde [Gran15], sondern besteht aus den Bundes- und Landesbehörden, die die Aufgaben zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs wahrnehmen. Darüber hinaus kommen den Flughafenbetreibern sowie den Luftfahrtunternehmen Eigensicherungspflichten zu. Beispielsweise sind für die Sicherheit hinsichtlich Luftfracht und Post die Luftfahrtunternehmen zuständig, die Luftsicherheitsbehörden hingegen sind beispielsweise für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen verantwortlich.
Schließlich lassen sich entsprechend der im zentralen Synthesebericht genannten Unterscheidung Luftsicherheitsbehörden unterscheiden, je nachdem ob sie Aufgaben zur Wahrung der Luftsicherheit gegen äußere Angriffe (Security) oder zur Abwehr betriebsbedingter Gefahren (Safety) wahrnehmen. Für die Wahrung der Luftsicherheit (Security) sind die in diesem Artikel beschriebenen Luftsicherheitsbehörden zuständig.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Schutz und Regulierung des Luftverkehrs (Security) (Stand des Wissens: 11.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?483070
Literatur
[GiRo11] Elmar Giemulla, Bastian Rothe Handbuch Luftsicherheit, 2011
[GiSc05] Elmar Giemulla, Heiko van Schyndel Recht der Luftfahrt. Band 2: Luftsicherheit, Ausgabe/Auflage 1, Aviaportal, 2005
[Gran15] Stephan Grandt Entwicklung eines Referenzvorgehensmodells zur multikriteriellen Bewertung innovativer Sicherheitstechniken, Universität Wuppertal, 2015

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?482893

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 12:16:11