Viertes Eisenbahnpaket
Erstellt am: 01.03.2018 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Im Januar 2013 legte die Europäische Kommission das vierte Eisenbahnpaket vor. Das wesentliche Ziel des Vorschlags besteht darin, noch bestehende Hindernisse für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu beseitigen. Zur Erreichung des übergeordneten Ziels sind im vierten Eisenbahnpaket sechs Legislativvorschläge in einer technischen Säule und in einer marktgerichteten Säule verankert [EuRat17]. Die Vorschläge wurden im Jahr 2016 schließlich durch Richtlinien und Verordnungen in europäisches Recht überführt.
Die technische Säule umfasst die Richtlinien 2016/797/EU und 2016/798/EU sowie die Verordnung 2016/796/EU, die am 11. Mai 2016 vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedet wurden. Die marktgerichtete Säule beinhaltet die Richtlinie 2016/2370/EU sowie die Verordnungen 2016/2337/EU und 2016/2338/EU, die zum Jahresende 2016 in Kraft getreten sind [EBA21].
Die Richtlinie 2016/797/EU [2016/797/EU] über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union zielt auf die technische Harmonisierung des Eisenbahnverkehrs innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU) ab. Die vorgenommenen Änderungen betreffen dabei besonders Planung, Bau, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Eisenbahnverkehrsdienste sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für das eingesetzte Personal. Die Richtlinie unterstützt dabei eine ganzheitliche Betrachtung, um die Verwirklichung der Interoperabilität innerhalb der EU zu gewährleisten.
Die Richtlinie 2016/798/EU [2016/798/EU ] über Eisenbahnsicherheit gewährleistet die Entwicklung und Verbesserung der Sicherheit des Eisenbahnsystems innerhalb der EU und ermöglicht einen besseren Marktzugang für Dienstleistungen auf dem Schienenweg. Durch die Richtlinie wird eine Harmonisierung der Regulierungsstruktur der EU-Mitgliedstaaten angestrebt, die Zuständigkeiten der am Eisenbahnsystem beteiligten Akteure werden geregelt und es werden gemeinsame Sicherheitsziele und -methoden entwickelt. Durch den letzten Punkt sollen nationale Vorschriften schrittweise entfallen können. Zudem wird die Einrichtung einer nationalen Sicherheitsbehörde und einer Unfalluntersuchungsstelle gesetzlich festgeschrieben.
Die Verordnung 2016/796/EU [2016/796/EU] über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 legt die Errichtung und die Aufgaben der Eisenbahnagentur der Europäischen Union fest. Die Agentur soll dabei unterstützen, die Wettbewerbsposition des Eisenbahnsektors zu stärken, und soll bei der Entwicklung eines europäischen Sicherheitskonzepts federführend mitwirken.
Die Richtlinie 2016/2370 [2016/2370] zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur trägt zur Ausweitung des freien Zugangs zu inländischen Schienenverkehrsmärkten bei. Dabei wird Gleichberechtigung bezüglich des Zugangs zur Schieneninfrastruktur gewährleistet.
Die Verordnung 2016/2337 [2016/2337] zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen unterstützt den Prozess der Marktöffnung des Eisenbahnsektors und soll dabei helfen, die Basis für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur zu ermöglichen.
Die Verordnung 2016/2338 [2016/2338] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste trägt zur Vollendung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bei, um den Schienenverkehr als realistische Alternative zu den anderen Verkehrsträgern zu etablieren. Dementsprechend ist ein Ziel der Verordnung, die Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit von personenbezogenen Schienenverkehrsdienstleistungen zu verbessern.