Europäische Akteure der Luftverkehrspolitik
Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 05.11.2024
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Nach Artikel 80, Absatz 2 des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft (Fassung vom 29. Dezember 2006) kann der Rat der Europäischen Union (EU) mit qualifizierter Mehrheit über den Erlass europäischer Luftfahrtvorschriften entscheiden [EUR-OP06]. Zu den Entscheidungsträgern der Luftverkehrspolitik auf europäischer Ebene gehören auch die Europäische Kommission, insbesondere die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) und das Europäische Parlament. Die DG MOVE umschreibt ihre Ziele mit den folgenden Begriffen: (1) Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, (2) ein vernetzter digitaler Binnenmarkt, (3) eine Energieunion und Klimaschutz, sowie (4) ein tieferer und fairerer Binnenmarkt und das Auftreten als (5) stärkerer globaler Akteur [EuKom16c]. Relevanz für den Luftverkehr hat dabei besonders der freie Personen- und Warenverkehr im Rahmen des EU-Binnenmarktes und die Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringem Treibhausgas-Ausstoß im Rahmen des Klimaschutzes. Verkehr wurde schon in den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 als Ziel der Europäischen Gemeinschaften (heute EU) genannt, wurde dann aber politisch nicht weiter ausgeführt, bis zum Untätigkeitsvorwurf des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 1985 [Grab85].
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Entwicklung und Überwachung einheitlicher Vorgaben zu Sicherheit und Umweltschutz im europäischen Luftverkehr. Als unabhängige europäische Einrichtung ist die Agentur gegenüber den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen Union rechenschaftspflichtig [EASA15].
Hintergrund zur Errichtung der EASA im Jahr 2003 war, dass die für die Flugsicherung zuständigen Luftfahrtämter in Europa zwar eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (Joint Aviation Authorities, JAA) und Arbeitsgrundlage (Joint Aviation Requirements, JAR) hatten, doch aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit die EU-Mitgliedstaaten über abweichende Sicherheitsstandards verfügten. Am 19. März 2008 wurde die JAA aufgelöst.
Ein zentrales Politikfeld europäischer Luftverkehrspolitik betrifft die Flugsicherung. Im Jahr 1960 wurde die Organisation EUROCONTROL (European Organisation for the Safety of Air Navigation) gegründet, der aktuell 41 Mitgliedstaaten in Europa sowie Israel und Marokko als außereuropäische "Comprehensive Agreement States" angehören. [ECT23] Sie dient dem Aufbau eines gesamteuropäischen Flugverkehrsmanagement-Systems. Ziel ist es, bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, dennoch die Kosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. In den 1970er Jahren wurden zunächst supranationale Kontrollzentralen wie in Maastricht (Niederlande) angestoßen. Aufgrund des wachsenden Flugverkehrs wurde im Jahr 1999 das Programm Single European Sky (SES) für einen einheitlichen europäischen Luftraum gestartet [AEUC12].
Die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference, ECAC) fördert die Koordination des intereuropäischen Luftverkehrs. Mittlerweile gehören der ECAC 44 europäische Staaten an. Als unabhängige Agentur der Zivilluftfahrt arbeitet sie eng mit den hier genannten europäischen Organisationen sowie globalen Organisationen, wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, zusammen. Ihre Aktivitäten sind ausschließlich beratend [ECAC23].