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Akteure der Luftverkehrspolitik

Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 05.11.2024

Synthesebericht gehört zu:

Die Institutionen in der Luftfahrt lassen sich generell zwei verschiedenen Gruppen zuordnen:
  1. Entscheidungsträger: Zur ersten Gruppe gehören Behörden und Parlamente, meistens staatliche Institutionen.
  2. Einflussträger: Zur zweiten Gruppe gehören Verbände und Unternehmen, meistens privatrechtliche Institutionen.
Daneben können die Luftfahrtinstitutionen auch in internationale (globaler), europäische und nationale Organisationen unterteilt werden. In föderal aufgebauten Staaten wie Deutschland können auch Organisationen der Gliedstaaten (in Deutschland die Bundesländer) hinzukommen [Maur06].
Standards für die Luftfahrt werden auf globaler Ebene von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt. Die Herausgabe und regelmäßige Anpassung dieser Standards sind grundlegend für die international einheitliche Handhabung des Flugbetriebs. Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) als Dachverband der Fluggesellschaften fokussiert sich hingegen auf die Zusammenarbeit der einzelnen Fluggesellschaften und versucht die operative Sicherheit während des Flugbetriebs zu erhöhen [IATA18].
Innerhalb Europas fördert die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference, ECAC) die Koordination des intereuropäischen Luftverkehrs. Dazu arbeitet sie innerhalb Europas eng mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) [EASA15], der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (European Organisation for the Safety of Air Navigation, EUROCONTROL) [AEUC12] sowie den verschiedenen Organen der Europäischen Union zusammen.
Die zentrale Luftfahrtbehörde in Deutschland ist das Bundesverkehrsministerium (BMDV), darin zuständig die Abteilung für Luft- und Raumfahrt. Sie arbeitet eng mit den untergeordneten Behörden beziehungsweise nachgeordneten Geschäftsbereichen zur technischen Zulassung, Flugsicherung, Flugunfalluntersuchung und Slotzuteilung zusammen. Hierzu zählen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) als Bundesbehörden sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Fluko) als Unternehmen. Auf der Ebene der Bundesländer bestehen zudem Landesluftfahrtbehörden, die jeweils in den Zuständigkeitsbereich eines Landesministeriums fallen [Mens13b, S. 459 ff.].
Glossar
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Luftverkehrspolitik (Stand des Wissens: 12.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?184144
Literatur
[AEUC12] EUROCONTROL - European Organisation for the Safety of Air Navigation EUROCONTROL - Working together to deliver the Single European Sky, 2012
[EASA15] European Aviation Safety Agency - Europäische Agentur für Flugsicherheit (Hrsg.) European Aviation Safety Agency- EASA, 2015
[IATA18] IATA - International Air Transport Association (Hrsg.) Safety Data & MRO Solutions, 2018
[Maur06] Peter Maurer Luftverkehrsmanagement 2006, Ausgabe/Auflage 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, R. Oldenbourg Verlag München Wien, 2006
[Mens13b] Mensen, Heinrich Handbuch der Luftfahrt, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Springer-Verlag / Berlin, Heidelberg, 2013/09/11, ISBN/ISSN 978-3-642-34402-2
Glossar
IATA Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung - IATA (International Air Transport Association) ist der weltweit tätige Verband der Verkehrsfluggesellschaften.
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?478908

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:33:57