Akteure der Luftverkehrspolitik
Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 05.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Die Institutionen in der Luftfahrt lassen sich generell zwei verschiedenen Gruppen zuordnen:
- Entscheidungsträger: Zur ersten Gruppe gehören Behörden und Parlamente, meistens staatliche Institutionen.
- Einflussträger: Zur zweiten Gruppe gehören Verbände und Unternehmen, meistens privatrechtliche Institutionen.
Daneben können die Luftfahrtinstitutionen auch in internationale (globaler), europäische und nationale Organisationen unterteilt werden. In föderal aufgebauten Staaten wie Deutschland können auch Organisationen der Gliedstaaten (in Deutschland die Bundesländer) hinzukommen [Maur06].
Standards für die Luftfahrt werden auf globaler Ebene von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt. Die Herausgabe und regelmäßige Anpassung dieser Standards sind grundlegend für die international einheitliche Handhabung des Flugbetriebs. Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) als Dachverband der Fluggesellschaften fokussiert sich hingegen auf die Zusammenarbeit der einzelnen Fluggesellschaften und versucht die operative Sicherheit während des Flugbetriebs zu erhöhen [IATA18].
Innerhalb Europas fördert die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference, ECAC) die Koordination des intereuropäischen Luftverkehrs. Dazu arbeitet sie innerhalb Europas eng mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) [EASA15], der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (European Organisation for the Safety of Air Navigation, EUROCONTROL) [AEUC12] sowie den verschiedenen Organen der Europäischen Union zusammen.
Die zentrale Luftfahrtbehörde in Deutschland ist das Bundesverkehrsministerium (BMDV), darin zuständig die Abteilung für Luft- und Raumfahrt. Sie arbeitet eng mit den untergeordneten Behörden beziehungsweise nachgeordneten Geschäftsbereichen zur technischen Zulassung, Flugsicherung, Flugunfalluntersuchung und Slotzuteilung zusammen. Hierzu zählen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) als Bundesbehörden sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Fluko) als Unternehmen. Auf der Ebene der Bundesländer bestehen zudem Landesluftfahrtbehörden, die jeweils in den Zuständigkeitsbereich eines Landesministeriums fallen [Mens13b, S. 459 ff.].